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Stellungnahme zum Kabinettsbeschluss zum Dritten Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (BEG III)

Bürokratieabbau - BDEW-Stellungnahme zum Bürokratieentlastungsgesetz III (BEG III) 

Die Mitgliedsunternehmen des BDEW unterliegen infolge nationaler und europäischer Vorgaben umfangreichen Datenmeldungs-, Berichts- und Informationspflichten, woraus ein sehr hoher Umsetzungsaufwand resultiert. Am 19. September 2019 erfolgte der Kabinettsbeschluss zum Dritten Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (BEG III).  Der BDEW hat in seiner Stellungnahme zum Kabinettsbeschluss insbesondere darauf verwiesen, dass der vorliegende Gesetzesentwurf für die Unternehmen der Energie- und Wasserwirtschaft keine maßgeblichen bürokratischen Entlastungen enthält. Vielmehr lässt dieser trotz mehrfacher Appelle der Branche in den vergangenen Jahren abermals konkrete Fortschritte für den Bereich der Meldepflichten vermissen. Darüber hinaus zeigt der BDEW im Rahmen der Stellungnahme auch Beispiele für bürokratische Entlastungen in der Energiewirtschaft auf, die aus BDEW-Sicht geeignet sind, insbesondere über die Aufnahme im BEG III, schnelle und wirksame Entlastungen für die Unternehmen zu realisieren. Bezüglich des Bürokratieabbaus in der Wasser- und Abwasserwirtschaft setzt sich der BDEW insbesondere für die Abschaffung der Entgelterhebung für die Wasserwirtschaft im Bereich Trink- und Abwasser ein. 

Der BDEW hat die Möglichkeit zur Stellungnahme auch dazu genutzt, auf die aus Sicht der kleinen und mittleren Unternehmen des BDEW sehr wichtige Thematik der EU-KMU-Definition hinzuweisen. Auf Grund dieser Regelung können sehr viele Stadtwerke nicht von eigentlich vorgesehenen bürokratischen Entlastungen profitieren. 

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