Drucken

Stellungnahme zum REMIT Trilogauftakt

Ziel der Reform ist die Verbesserung der Integrität und Transparenz der europäischen Energiegroßhandelsmärkte

Zum Trilogauftakt veröffentlicht der BDEW im Rahmen der “Joint Energy Associations Group” (JEAG) eine aktualisierte Stellungnahme. Der JEAG gehören, neben dem BDEW, ebenfalls der VKU sowie die europäischen Verbände EFET, Eurelectric, Eurogas und IOGP an. Zum Gesetzesvorschlag positionierte sich der BDEW bereits im Juni 2023.
Eine Reform von REMIT muss aus BDEW-Sicht vor allem klare und praktikable Änderungen, d.h. ohne überbordenden Umsetzungsaufwand, beinhalten und tatsächlich für eine weitere Verbesserung der Transparenz und der Integrität der Energiemärkte sorgen.

Die wichtigsten Forderungen des BDEW im Überblick

  • Klare, verbindliche Implementierungsregeln der EU-Kommission und unverbindliche ACER-Leitlinien bilden die Basis für REMIT II konformen Handel durch die Marktteil-nehmer.
  • Für neue Verpflichtungen benötigen Marktteilnehmer ausreichende Implementierungsfristen von 18 Monaten.
  • Marktteilnehmer müssen jederzeit in der Lage sein, ihr (volatiles) Erzeugungsportfolio auszugleichen oder ihre Marktpreisrisiken abzusichern.
  • REMIT II darf keine neuen Marktzugangsbarrieren schaffen, die sich negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit oder die Liquidität der EU-Energiebinnenmärkte auswirken.
  • Die nationalen Regulierungsbehörden („NRAs“) müssen weiterhin die alleinige Verantwortung für Überwachung, Untersuchung und Sanktionierung besitzen. Die Einrichtung zusätzlicher, evtl. konkurrierender Überwachungs- und Vollstreckungsinstanzen ist nicht sinnvoll.

Suche