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Stellungnahme zur Anlage VII der Technischen Richtlinie für die Zertifizierung von Smart Meter Gateway

Das BSI hat eine neue Anlage VII zur Technischen Richtlinie für die Zertifizierung von Smart Meter Gateways mit den Verbänden konsultiert. Enthalten sind ein Interoperabilitätsmodul und zwei Geräteprofile. Beides bedarf aus Sicht des BDEW einer Nachschärfung.

Der BDEW hatte in den vergangenen Wochen verstärkt auf allen politischen Ebenen auf Lösungen der zahlreichen offenen Problemstellungen im Kontext Smart-Meter Rollout gedrängt (siehe: BDEW-Positionspapier zur zielführenden Umsetzung des MsbG).

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat nun die neue Anlage VII der BSI TR-03109-1 mit einer kurzen Frist zur Konsultation durch die Verbände gestellt. In der Anlage werden ein Interoperabilitätsmodell sowie funktionale Geräteprofile für SMGWs der ersten Generation festgelegt. Im Dokument ist ein erstes Geräteprofil ("Basisprofil") enthalten, das alle Geräte der Generation 1 verpflichtend erfüllen müssen. Damit reagiert das BSI u.a. auf die Forderung des BDEW, Transparenz über die Zertifizierungsgrundlage von SMGWs herzustellen.

Der BDEW begrüßt, dass durch die Anlage VII Rechtssicherheit für die Zertifizierung von Smart Meter Gateways hergestellt werden soll. Das verwendete Interoperabilitätsmodell sollte jedoch aus Sicht des BDEW erweitert werden. Zudem sind die zunächst als „optional“ gekennzeichneten Anforderungen im Basisprofil für Smart Meter Gateways, insbesondere die Tarifanwendungsfälle (TAF) 2, 9 und 10, schnellstmöglich innerhalb des ersten Halbjahrs 2019 über ein Firmware-Update der Hersteller nachzuziehen.

Die Veröffentlichung der Anlage VII (TR-03109-1 v1.0.1) ist nach Auskunft des BSI für Anfang Januar 2019 vorgesehen.

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