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Stellungnahme zur Anpassung der Knappheitskomponente des Ausgleichsenergiepreises - ÜNB-Konsultation

Die Übertragungsnetzbetreiber haben einen Vorschlag zur Anpassung der sogenannten Knappheitskomponente des Ausgleichsenergiepreises zur Konsultation gestellt. Diese kommt zum Tragen, wenn der deutsche Netzregelverbund einen Wert von mehr als 80% der kontrahierten Regelleistung ausweist. Die Anpassung sieht eine Knappheitskomponente mit einem kontinuierlichen Verlauf ohne Sprünge und ohne Begrenzung vor. 

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