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BDEW-Stellungnahme zur Verordnung zur Änderung der AVBFernwärmeV zur Einführung einer zeitlich erleichterten Preisweitergabeklausel in Fällen von § 24 des Energiesicherungsgesetzes

Am Freitag, den 1. Juli 2022 wurde die Verbändeanhörung zur Änderungsverordnung zur Einfügung einer zeitlich erleichterten Preisweitergabeklausel in die AVBFernwärmeV eingeleitet mit Frist Montag, den 4. Juli 2022, 10 Uhr. 
Inhalt der Änderungsverordnung ist die Ergänzung der Absätze 5 bis 7 in § 24 AVBFernwärmeV. Diese enthalten eine Regelung zur zeitlich erleichterten Preisweitergabe von Fernwärmeversorgungsunternehmen an ihre Kunden im Falle von verminderten Gasimporten.

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