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Stellungnahme zur Verwaltungsvorschrift von mit Nitrat belasteten Gebieten

Das Bundeskabinett hat die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) verabschiedet und zur Beratung an den Bundesrat überwiesen. Die AVV GeA wird am 31.8. 2020 im Agrarausschuss und am 3.9.2020 im Umweltausschuss und im Finanzausschuss beraten werden. 

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., BDEW, bewertet die AVV GeA als nicht ausreichend zur Umsetzung der Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie in der Landwirtschaft. Der Schutz des Grundwassers, der Oberflächengewässer und der Trinkwasserversorgung müssen grundsätzlich in Deutschland gewährleistet werden. Der ermittelte Stickstoff- Düngebedarf ist in nitratgefährdeten Gebieten so zu verringern, dass nachweislich der Nitrat- Grenzwert im Grundwasser eingehalten werden kann. Im Unterschied zur EU-Nitratrichtlinie sollen zur Ausweisung belasteter Gebiete

  • nicht mehr primär und „verursachergerecht“ die gemessenen Nitrat-Belastungen, sondern die Ergebnisse einer Modell-Betrachtung ausschlaggebend sein,
  • belastete Gebiete- auch in Wasserschutz- und einzugsgebieten trotz Nitrat-Überschreitungen durch Modellierungsfaktoren wie Bodenart, Witterungsverhältnisse per „Regionalisierungsverfahren“ verkleinert,
  • offizielle Messergebnisse durch eine Neu-Definitionen von Messstellen hinterfragt,
  • Ausweisungen von phosphatbelasteten, eutrophierten Gebieten entgegen der EU-Vorgabe nicht vorgenommen werden und somit
  • P- und N-Vermeidungsmaßnahmen trotz Grenzwertüberschreitungen unterbleiben können.
    Zur Konkretisierung der Verpflichtungen der Landwirtschaft in belasteten Gebieten fordert der BDEW eine ergänzende Regelung in der Düngeverordnung 2020.

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