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Überarbeitung der Industrieemissionsrichtlinie und der E-PRTR-Verordnung

BDEW-Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Industrieemissions-Richtlinie und der E-PRTR-Verordnung

Erläuterungen und Hinweise

Die Europäische Kommission hat am 5. April 2022 Vorschläge zur Änderung der Richtlinie über Industrieemissionen (COM 2022 156) und der Verordnung über die Berichterstattung über Umweltdaten von Industrieanlagen und zur Einrichtung eines Industrieemissionsportals (COM (2022) 157) vorgelegt. Von den Vorschlägen sind aus Sicht der Energie- und Wasserwirtschaft insbesondere Großfeuerungsanlagen der Strom-, Wärme- und Gasversorgung sowie Altholz-, Klärschlamm- und Abfallverbrennungsanlagen betroffen. Darüber hinaus fallen auch alle Wasserstofferzeugungsanlagen in den Anwendungsbereich der IED.
Aus Sicht des BDEW sollte die Überarbeitung sollte darauf abzielen, das bewährte Regelwerk schrittweise und behutsam weiterzuentwickeln, rechtsichere, schnell durchführbare Genehmigungsverfahren zu ermöglichen und die Umsetzung in den Mitgliedstaaten insgesamt zu erleichtern und den Verwaltungsaufwand erheblich zu verringern. Der vorliegende Entwurf wird diesen auch von der EU-Kommission im Vorfeld abgesteckten Zielen für die Überarbeitung an vielen Stellen nicht gerecht und würde Genehmigungsverfahren erheblich erschweren und verzögern. Von besonderer Bedeutung ist der Vorschlag der EU-Kommission, dass Emissionsgrenzwerte künftig grundsätzlich in Höhe der strengsten Werte der jeweiligen Spannen der BVT-assoziierten Emissionswerte festgelegt werden sollen. Hiervon ausgenommen sollen nur solche Fälle sein, in denen der Betreiber nachweisen kann, dass bei Anwendung der besten verfügbaren Technik nur weniger strenge Emissionsgrenzwerte eingehalten werden können. Viele bestehende Anlagen würden aufgrund solcher Anforderungen aus dem Markt gedrängt, neue Anlagen wären kaum noch genehmigungsfähig. Der BDEW plädiert in seiner Stellungnahme deshalb für eine Beibehaltung des derzeitigen flexiblen Vorgehens bei der Grenzwertfestlegung orientiert an den oberen Emissionsbandbreiten.

Weiteres Verfahren

Die Ausschüsse des Europäischen Parlamentes und des Rates werden sich nach der Sommerpause mit den Vorschlägen befassen. Der BDEW wird in Ergänzung zur Stellungnahme auch konkrete Änderungsvorschläge formulieren und in den Prozess einspeisen.

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