Insbesondere die rechtssichere Ausgestaltung der Markterklärung des BSI ist für den BDEW dabei von großer Bedeutung. Um diese zu gewährleisten, müssen aus Sicht des BDEW folgende Punkte unbedingt berücksichtigt werden:
- Eindeutige, bestimmte und rechtssichere Gestaltung der Markterklärung auf Grundlage der BSI TR-03109-1 Anlage VII vom 16. Januar 2019
- Hinsichtlich Erzeugungsanlagen: Markterklärung und Einbaupflicht von intelligenten Messsystemen nur bei der Möglichkeit zur Steuerung unmittelbar über das Smart-Meter-Gateway
- Hinsichtlich aller Einsatzbereiche: Keine Einbeziehung von derzeit RLM-gemessenen bzw. -bilanzierten Messlokationen, unabhängig von der Spannungsebene
Nach der Markterklärung mit dem Start und der Umsetzung der Rollout-Verpflichtung und der korrespondierenden Duldungspflicht für Anschlussnutzer muss mit Blick auf den Vollzug zudem Folgendes gewährleistet sein:
- Bestandsschutz für zertifizierte Gateways
- Verwendung von hochaufgelösten Messdaten ist weiterhin erlaubt
Außerdem setzt sich der BDEW dafür ein, dass die Steuerbarkeit von Erzeugungsanlagen und Verbrauchern über die Smart-Meter-Gateways so schnell wie möglich mit den zertifizierten Geräten (durch remote-update nachträglich) sichergestellt ist.