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Wind Offshore und Netze – Kabinett beschließt Gesetzentwurf RED III

BDEW-Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie

Am 26. März 2024 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Renewable Energy Directive - RED III) im Bereich Wind Offshore und Netze verabschiedet. Die Zielrichtung des Kabinettsentwurf ist aus Sicht des BDEW zu begrüßen. Dennoch sieht der BDEW Nachbesserungsbedarf an verschiedenen Punkten. Im Bereich des Wind-auf-See-Gesetzes ist Allem voran der Wegfall der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und der artenschutzrechtlichen Prüfung auf Beschleunigungsflächen kontraproduktiv. Es sollte weiterhin die Möglichkeit (Kann-Regel) zur Durchführung dieser Prüfungen bestehen, um eine möglichst hohe Rechtssicherheit zu erreichen. Weitere wichtige Punkte aus Sicht des BDEW sind eine frühzeitige Mitteilung der Festlegung der Beschleunigungsflächen im Flächenentwicklungsplan, eine rasche Planung und Ausschreibung der Flächen für Offshore-Elektrolyseure und der Verzicht auf eine Erweiterung des zu prüfenden Artenspektrums. 
Die vorgesehenen Regelungen zum Netzausbau im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind ein guter Ansatz, um die umfangreichen Prüfungen, die für Netzausbauprojekte erforderlich sind, zu reduzieren und den Netzausbau so zu beschleunigen. Darüber hinaus ist essenziell, dass die Vereinfachungen auch auf der Ebene des Verteilernetzes angewendet werden und dass bereits erfolgte Minderungsmaßnahmen bei Ausgleichszahlungen berücksichtigt werden. 
Der BDEW hatte am 14. Februar 2024 Stellung zum Referentenentwurf genommen und auf die wichtigsten Forderungen der Energiebranche in Bezug auf den Gesetzentwurf hingewiesen. Näheres hierzu ist einem News-Beitrag vom 20. Februar 2024 zu entnehmen. In einer aktuellen Kurzstellungnahme hebt der BDEW für das nun anstehende parlamentarische Verfahren noch einmal wichtigen Änderungsbedarf am Gesetzentwurf hervor.

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