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Zeitkritische Rechtsetzungsvorhaben und Klarstellungen beim Vollzug gesetzlicher Regelungen

Die Energie- und Wasserwirtschaft ist sich ihrer besonderen Verantwortung zur Bewältigung der schweren Wirtschaftskrise infolge der Ausbreitung des Corona-Virus bewusst und ist bereit, alle ihr möglichen Maßnahmen zu ergreifen, die zur Abfederung der Krise beitragen. Dazu gehört insbesondere die Aufrechterhaltung der Energie- und Wasserversorgung. Gleichzeitig sind die Unternehmen der Energie- und Wasserwirtschaft selbst auch Betroffene der Krise.

Die Politik sollte daher alle Maßnahmen umsetzen, die einer weiteren Eintrübung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Unternehmen entgegenwirken, insbesondere so sie kurzfristig umsetzbar und kostenneutral sind. Umgekehrt verbieten sich sämtliche Schritte, die zu einer weiteren Eintrübung der Geschäftsperspektiven führen. Weiterhin müssen gesetzliche Auflagen, insbesondere Meldepflichten und Fristenregelung, daraufhin überprüft werden, ob sie unter den derzeitigen Rahmenbedingungen für Unternehmen (und Behörden) noch umsetzbar sind.

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