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Änderung der Börsenpreiskopplung des Ausgleichsenergiepreises

In Folge der Systemunterspeisungen im Juni hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) am 18. Juli 2019 das Verfahren zu den „Festlegungen zum Bilanzkreisausgleich, zur Anpassung des 80%-Kriteriums in der Berechnungsmethode zur Bildung des Ausgleichsenergiepreises sowie zur Übermittlung der Messwerte von RLM-Marktlokationen an den Übertragungsnetzbetreiber" eröffnet. Teil dieses Verfahrens war der Auftrag an die ÜNB, die Börsenpreiskopplung an den Ausgleichsenergiepreis (AEP) zu aktualisieren. Der aktualisierte Vorschlag dazu lag den Marktteilnehmern bis zum 24. November vor. Derzeit ist der AEP an den stündlichen gewichteten ID-Preis gekoppelt. Mit dem Vorschlag soll eine Kopplung an den ID500 erfolgen, der die zuletzt gehandelten, kumulierten 500 MW als Basis für die Kopplung heranzieht. Zudem ist ein Aufschlag von 25%, mindestens aber 10€/MWh vorgesehen.

Der BDEW hat sich an der Konsultation mit einer Stellungnahme beteiligt und spricht sich darin u. a. gegen den Aufschlag und für eine Kopplung des AEP an den viertelstündlichen ID-Preis aus. Er hat die Stellungnahmen bei den ÜNB eingereicht. Diese haben den Vorschlag nach Auswertung der Stellungnahmen angepasst und diesen dann zur Genehmigung am 18.12.2019 bei der BNetzA eingereicht.

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