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Hinweisgeberschutzgesetz

So setzt der BDEW die EU-Richtlinie zum Hinweisgeberschutzgesetz um, die sogenannte „Whistleblower-Richtlinie“. 

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© Jacob Lund / Shutterstock

Das Hinweisgeberschutzgesetz setzt die Richtlinie der EU, die sogenannte „Whistleblower-Richtlinie“, um.

Der BDEW hat dazu ein Hinweisgebersystem in Form einer internen Meldestelle eingerichtet. Der Meldekanal steht sowohl den Beschäftigten des BDEW und der BDEW-Landesgruppen als auch den Vertragspartnern/Dienstleistern des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. offen. Die Hinweisgeber sind nach dem HinSchG vor Repressalien geschützt. Alle gemeldeten Informationen und personenbezogenen Daten unterliegen besonderer Vertraulichkeit und hohen datenschutzrechtlichen Standards und Anforderungen. Die Meldestelle ist jedoch keine allgemeine Beschwerdestelle. Umfasst sind Verstöße gegen EU-Recht sowie nationales Recht, insbesondere Straftaten nach dem Strafgesetzbuch und bestimmte Ordnungswidrigkeiten.

Hinweise können abgeben werden an die vom BDEW beauftragte Ombudsstelle:

FS-PP Berlin

Dr. Frank/ Dr. Auffermann/ Dr. Vogel /Dr. Albrecht
Partnerschaft mbB

Potsdamer Platz 8
D-10117 Berlin
Ansprechpersonen: Herr Dr. Rainer Frank oder Frau Sophia Hoffmeister

Telefon: +49 030 318685-933

E-Mail: meldestelle-bdew@fs-pp.de

Webseite: https://fachanwaelte-strafrecht-potsdamer-platz.de/de/compliance/compliance-meldestelle/unternehmen-organisationen/bdew-bundesverband-der-energie-und-wasserwirtschaft-e-v

Über die Webseite finden Sie auch die Möglichkeit zur besonders geschützten Kontaktaufnahme über das FS-PP BKMS® System.

Hinweis zur Externen Meldestelle beim Bundesamt für Justiz

Ergänzend sieht das HinSchG die Möglichkeit einer Meldung über die externe Meldestelle des Bundesamts für Justiz (BfJ) vor. Informationen zur externen staatlichen Meldestelle finden Sie hier.

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