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BDEW-Stellungnahme zur Novellierung des Düngegesetzes

Düngegesetz-Novelle: BDEW fordert Nitratprogramm, rechtssichere rote Gebiete und fundiertes Monitoring.

In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) zur Novelle des Düngegesetzes begrüßt der BDEW das Festhalten an den Zielen eines nachhaltigen Nährstoffmanagements und eines wirksamen Gewässerschutzes. Positiv bewertet werden die Konkretisierung der bedarfsgerechten Düngung und die Einführung eines nationalen Nitrat-Aktionsprogramms.

Kritisch sieht der BDEW die Streichung der Stoffstrombilanz. Eine verbindliche betriebliche Nährstoffbilanzierung bleibt aus Sicht der Wasserwirtschaft zentral, um Stickstoffüberschüsse verursachergerecht zu erfassen. Das geplante Wirkungsmonitoring greife zu kurz, da es vor allem auf aggregierten Daten basiert und keine systematische Erfassung betrieblicher Nährstoffflüsse vorsieht.

Mit Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht fordert der BDEW eine rechtssichere Ausgestaltung. Ausnahmeregelungen, eingeschränkte Eingriffsbefugnisse sowie weitere Anpassungen – etwa zu RENURE, Zuständigkeiten und Bußgeldern – bergen Risiken für Vollzug und Schutzniveau. Insgesamt sieht der BDEW Nachbesserungsbedarf, um die EU-Nitratrichtlinie wirksam umzusetzen.

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