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BDEW-Stellungnahme zur Novellierung des Düngegesetzes

Düngegesetz-Novelle: BDEW fordert Nitratprogramm, rechtssichere rote Gebiete und fundiertes Monitoring.

In seiner Stellungnahme zum im Kabinett beschlossenen Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes begrüßt der BDEW das Festhalten an den Zielen eines nachhaltigen Nährstoffmanagements und eines wirksamen Gewässerschutzes. Positiv bewertet werden die Konkretisierung der bedarfsgerechten Düngung und die Einführung eines nationalen Nitrat-Aktionsprogramms, auch wenn Vorgaben zu Inhalt, Verbindlichkeit und wirksamer Umsetzung weiterhin offenbleiben.

Kritisch sieht der BDEW die ersatzlose Streichung der Stoffstrombilanz. Eine verbindliche betriebliche Nährstoffbilanzierung bleibt aus Sicht der Wasserwirtschaft zentral, um Stickstoffüberschüsse verursachergerecht zu erfassen und gezielt zu reduzieren. Das geplante Wirkungsmonitoring sieht zwar zusätzliche Datenzugänge, Modellregionen und Auswertungen vor, ersetzt aber keine systematische, flächendeckende, gesamtbetriebliche Erfassung der Nährstoffflüsse.

Mit Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts fordert der BDEW eine rechtssichere und praxistaugliche Ausgestaltung, insbesondere mit Blick auf die rechtssichere Ausweisung der sogenannten roten Gebiete im Sinne der europäischen Nitratrichtlinie. Ausnahmeregelungen, eingeschränkte Eingriffsbefugnisse sowie weitere Anpassungen – etwa zum Inverkehrbringen von Düngemitteln, zur Einbindung umweltfachlicher Expertise und zu Bußgeldtatbeständen – bergen Risiken für Vollzug und Schutzniveau. Insgesamt sieht der BDEW Nachbesserungsbedarf im Entwurf des Düngegesetzes, um die EU-Nitratrichtlinie wirksam umzusetzen.

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