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BDEW zum geplanten Freihandelsabkommen zwischen Japan und der EU

Kurz vor der Befassung des Europäischen Parlaments im INTA-Ausschuss sowie im Europarat positioniert sich der BDEW und weist auf kritische Punkte aus Sicht der Wasserwirtschaft hin.

Die Wasserwirtschaft im BDEW sieht in den aktuell verhandelten Freihandelsabkommen zwischen der EU und anderen Ländern aufgrund der geänderten Systematik und konkreter Regelungen eine Gefährdung der kommunalen Handlungshoheit in Bezug auf die Wasserwirtschaft in Deutschland. Der BDEW positioniert sich mit Bezug auf die Expertise der Stadtwerke Karlsruhe. Auch im Bundestag wurde das Abkommen am 14. Juni 2018 kritisch diskutiert. Das Positionspapier des BDEW wurde in der überregionalen Presse mehrfach erwähnt. Der INTA Ausschuss im Europäischen Parlament (Internationaler Handel) befasst sich in Kürze mit dem Abkommen.

Sein Positionspapier hat der BDEW an die Mitglieder des Ausschusses gesendet.

Die wesentlichen Kritikpunkte des BDEW:

  • Das Abkommen bietet keinen ausreichenden Schutz vor Liberalisierungstendenzen in der Wasserwirtschaft
  • Speziell für Abwasser ist der deutsche Vorbehalt im entscheidenden GATS-Modus entfallen, so dass das EU-Japan-Abkommen nunmehr eine Marktzugangsverpflichtung zu Abwasserentsorgung in Deutschland enthält.
  • Im Bereich der "Innerstaatlichen Regulierung" ist die EU-Schutzklausel für Wasserversorgung gegenüber CETA entfallen. Damit könnte entscheidender Handlungsspielraum zur Sicherung von Standards der Wasserversorgung in den Mitgliedstaaten wie auf EU-Ebene verloren gehen.
  • Der CETA-Sonderartikel zu Wasser ist vollständig entfallen, damit auch die "Rechte in Bezug auf Wasser". Dies könnten eine Entwicklung hin zu Wasser als bloßer Handelsware und privat angeeignetem Rohstoff anstoßen.
  • Das EU-Vorsorgeprinzip wird nicht ausdrücklich genannt. Damit wird diese zentrale Grundlage des EU-Verbraucher- und Umweltschutzes empfindlich geschwächt.

In Kürze soll das Abkommen im Ministerrat verabschiedet werden.

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