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EU-Konsultation Wasserrahmenrichtlinie

Um die Positionierung der Energie- und Wasserbranche zu verstärken, empfehlen wir Ihnen sich an der Konsultation der Wasserrahmenrichtlinie zu beteiligen. Sie können im Rahmen Ihrer Beantwortung zusätzlich eigene Positionierungen und Hinweise der EU-Kommission zuleiten. Der BDEW hat seine Forderungen aktualisiert.

Beigefügt erhalten Sie die BDEW- Beantwortung des Fragebogens für die „Öffentlichkeit“ und für „Fachleute“ zur Konsultation der Wasserrahmenrichtlinie und Hochwasserrichtlinie. Die Beantwortung der Fragebögen wurde mit den zuständigen BDEW-Gremien im Energie- und Wasserbereich abgestimmt und nachfolgend der EU-Kommission zugeleitet.

Hintergrund

Die Europäische Kommission hat 2018 eine öffentliche Konsultation und eine Konsultation der Fachleute über die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL, Richtlinie 2000/60/EG) und die Hochwasserrichtlinie (HWRL, Richtlinie (2007/60/EG)) eingeleitet. Ziel der Kommission ist es, mit der Konsultation zu prüfen, welche Änderungen diese Richtlinien im Hinblick auf ein nachhaltiges Wassermanagement, eine Verbesserung des Zustandes der Gewässer bzw. Änderungen der Strategien zur Verringerung der Hochwassergefahr in der gesamten EU bewirkt haben.

Neben Aspekten zur Durchführung, sollen das Zusammenwirken der verschiedenen Richtlinien sowie Kosten und Nutzen bewertet werden.

Die Frist der öffentlichen Konsultation und der Konsultation für die Fachleute endet am 4. März 2019. Mit Blick auf die Konsultation der Europäischen Kommission zur EU-Wasserrahmenrichtlinie hat der BDEW seine Forderungen aktualisiert. Diese fügen wir Ihnen zur Kenntnis bei.

Weiteres Vorgehen

Nach Auswertung der Ergebnisse der Konsultation will sich die Kommission zum weiteren Vorgehen der Überarbeitung der Wasserrahmenrichtlinie äußern.


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