Die EU-Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (2024/3019) ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Der BDEW begrüßt die Richtlinie ausdrücklich. Der BDEW hält vor allem die Aufnahme der Erweiterten Herstellerverantwortung in den Rechtsrahmen für äußerst sinnvoll. Dies ist ein umweltökonomischer Meilenstein für eine moderne und verursachergerechte Abwasserbewirtschaftung der kommenden Jahrzehnte. Damit wird das Verursacherprinzip künftig rechtskräftig umgesetzt, eine faire Kostenteilung für die Abwasserbehandlung gewährleistet, vor allem jedoch werden Anreize für die Entwicklung umweltschonender Grundstoffe und Produkte geschaffen, die zukünftig kritische Einträge von vornherein vermindern und vermeiden sollen.