Die kommunale Abwasserrichtlinie

Dieser Überblick versammelt Fakten und Positionen zur europäischen Kommunalabwasserrichtlinie.

Die EU-Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (2024/3019) ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Der BDEW begrüßt die Richtlinie ausdrücklich. Der BDEW hält vor allem die Aufnahme der Erweiterten Herstellerverantwortung in den Rechtsrahmen für äußerst sinnvoll. Dies ist ein umweltökonomischer Meilenstein für eine moderne und verursachergerechte Abwasserbewirtschaftung der kommenden Jahrzehnte. Damit wird das Verursacherprinzip künftig rechtskräftig umgesetzt, eine faire Kostenteilung für die Abwasserbehandlung gewährleistet, vor allem jedoch werden Anreize für die Entwicklung umweltschonender Grundstoffe und Produkte geschaffen, die zukünftig kritische Einträge von vornherein vermindern und vermeiden sollen. 

Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie in nationales Recht

Die Umsetzung der kommunalen Abwasserrichtlinie wird für die deutschen Abwasserentsorger das zentrale Thema in den nächsten Jahren sein. Für den weiteren legislativen Prozess der Umsetzung in nationales Recht hat der BDEW deshalb konkrete Forderungen und Vorschläge erarbeitet, die darauf abzielen, die neuen Vorgaben für die deutsche Wasserwirtschaft zeitlich, inhaltlich, aber auch betriebswirtschaftlich optimal umzusetzen. Nationale Sonderwege sollten vermieden werden.

Mehr zum Thema

» Stellungnahme: Umsetzung der Kommunalen Abwasserrichtlinie in nationales Recht
» Presseinformation: Position der Verbände zur Überwachungsmethodik für Phosphor und Stickstoff 

Suche