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Rückgewonnene Phosphate aus dem Abwasser in der Landwirtschaft unzulässig

BDEW kritisiert die BMEL-Entscheidung, denn die von der Landwirtschaft technisch mit der Gülleaufbereitung wiedergewonnenen Rezyklate dürfen aufs Feld.

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Der wissenschaftliche Beirat für Düngungsfragen des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat den Nutzen und die Grenzen der Recyclingphosphate in der Düngung negativ bewertet. Die mit Millionenaufwand in Deutschland wiedergewonnen Phosphate aus Abwasser und Klärschlamm dürfen in der Regel nicht verwendet werden, da eine düngemittelrechtliche Zulassung fehlt. 

Laut BMEL-Beirat besteht dafür noch erheblicher Forschungs-, Entwicklungs- und auch Regelungsbedarf. Der BDEW kritisiert diese Entscheidung, denn die von der Landwirtschaft technisch mit der Gülleaufbereitung wiedergewonnenen Rezyklate dürfen aufs Feld. 

BMEL bewertet rückgewonnene Phosphate aus dem Abwasser negativ

Obwohl die Wiedergewinnung der Phosphate aus dem Abwasser und Klärschlamm mit millionenschweren Investitionen In Deutschland festgelegt wurde, um den Phosphatmangel für die Landwirtschaft zu lösen, dürfen bisher die aus dem Abwasser wiedergewonnenen Phosphate (Rezyklate) in der Regel landwirtschaftlich nicht verwendet werden. Grund ist die fehlende düngemittelrechtliche Zulassung nach der Düngemittelverordnung. In vielen Fällen werden daher die wiedergewonnenen Phosphate nachträglich per Verbrennung „entsorgt“.  

Der für die Zulassung zuständige BMEL-Düngungsbeirat hat nun seinen Standpunkt zu Recyclingphosphaten in der Düngung veröffentlicht. Er hat die wichtigsten Verfahren zur Phosphorrückgewinnung aus Abwasser, Klärschlamm und Klärschlammaschen sowie die Qualität der wiedergewonnenen Phosphate geprüft.

Der BMEL-Beirat lehnt eine düngemittelrechtliche Zulassung für die meisten wiedergewonnenen Phosphate ab. Grund sind so der Beirat- die in bayerischen Studien nachgewiesene niedrige Wasserlöslichkeit der Phosphate und die wechselnden Qualitäten der Rezyklate. Diese würden laut Beirat die Anforderungen der Düngemittelverordnung im Unterschied zu den industriell hergestellten Düngemitteln nicht erfüllen. 

Zudem wäre bei den Klärschlammkarbonisaten auch nur die Verwendung von schwermetallarmen Klärschlämmen möglich, da sonst die düngemittelrechtlich vorgegebenen Grenzwerte durch die prozessbedingte Aufkonzentrierung überschritten werden können. Laut BMEL-Beirat besteht noch erheblicher Forschungs-, Entwicklungs- und auch Regelungsbedarf für Verfahren und Rezyklate.

Aus Sicht des Beirates können nur verschiedene Produkte, in denen Klärschlammaschen zur Verbesserung der Phosphat-Verfügbarkeit und zur Schwermetallabscheidung mit Zuschlagsstoffen versehen und thermisch weiterbehandelt werden, direkt als Düngemittel eingesetzt werden. Die aus der Monoverbrennung gewonnenen Klärschlammaschen könnten auch in der Düngemittelindustrie eingesetzt und als Zuschlagsstoff zu Rohphosphaten, zu wirksamen Düngern aufgeschlossen werden.

BDEW- Bewertung

Aus Sicht des BDEW misst der BMEL-Düngungsbeirat „mit zweierlei Maß“. Denn im Unterschied zu den wiedergewonnenen Phosphaten aus dem Abwasser wird die Wiederverwendung der aus der Güllewiederaufbereitung ebenfalls technisch produzierten Phosphate, die sich naturbedingt auch qualitätsmäßig unterscheiden, nicht durch ihre fehlende düngemittelrechtliche Zulassungen und fehlenden Forschungsbedarf behindert.

Grundsätzlich ist jedoch zu klären, wie künftig politisch der Kosten-Nutzen einer millionenschweren Phosphatentfernung gegenüber der Bevölkerung zu bewerten ist, wenn die wiedergewonnenen Phosphate mit hohem Energieaufwand wieder vernichtet werden müssen. Es ist davon auszugehen, dass der Bürger diesen „Schildbürgerstreich“ der Politik hinterfragen wird.

Weiterhin zu hohe Nitratbelastungen

Die EU-Kommission hat bei der Verurteilung Deutschlands wegen zu hohen Nitratbelastungen auch die Eutrophierung der Gewässer wegen fehlender Phosphat- Minderungsmaßnahmen in der Landwirtschaft angemahnt. Die von der EU- Nitratrichtlinie geforderte Ausweisung der eutrophierten (phosphatbelasteten) Gebiete in Deutschland und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Oberflächengewässer und Nord- und Ostsee vor Phosphat aus der Landwirtschaft sind ebenfalls seit mehr als 20 Jahren überfällig.

Verbraucher und Wasserwirtschaft haben ihren Beitrag zur Phosphatminderung milliardenschwer durch den Phosphatersatz in Waschmittel und der Phosphorentfernung aus dem Abwasser bereits bezahlt. Die seit Jahren immer noch festzustellenden Überschreitungen der Phosphatwerte in den Oberflächengewässern gehen laut UBA insbesondere auf Abschwemmungen aus landwirtschaftlichen Bereichen zurück.

Der BDEW lehnt die von der LAWA für den 3. Bewirtschaftungsplan der EU- Wasserrahmenrichtlinie vorgesehene Maßnahme, die Phosphorrückgewinnung auch für kleinere Kläranlagen verpflichtend festlegen zu wollen, entschieden ab. Dagegen sollen laut LAWA der Landwirtschaft erneut Fristverlängerungen bis maximal 2039 zur Lösung ihrer Phosphatprobleme gewährt werden.

Weitere Vorgehensweise

Der BDEW wird sich gegenüber dem Bundesumweltministerium und dem Bundeslandwirtschaftsministerium zu der Wiedergewinnung der Phosphate positionieren. Die Mitglieder werden über die weitere Entwicklung informiert. 

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