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AS4 in der Sparte Strom

Bei Nichtumsetzung zum 1.4.2024 droht Ausschluss aus MaKo / Anbieter von A4-Lösungen haben noch Kapazitäten für Neukunden

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© Rzoze19 / Shutterstock

In der Mitteilung Nr. 3 zur Festlegung zur künftigen Absicherung der elektronischen Marktkommunikation Strom weist die BNetzA darauf hin, dass ab dem 01.04.2024 die Abwicklung der elektronischen Marktkommunikation Strom mittels E-Mail unter Verwendung von S/MIME nicht mehr erfolgen darf (siehe auch den BDEW-Artikel vom 28.08.2023: Einführung von AS4 für die Marktkommunikation im deutschen Strommarkt). Eine Versäumnis der Frist kann ernstzunehmende Folgen haben. Mangelnde Umsetzung der Vorgaben wird sich auch auf das Fortbestehen des Lieferantenrahmenvertrags / Netznutzungsvertrags auswirken. Es droht ein Ausschluss von der Teilnahme an der elektronischen Marktkommunikation.

Anbieter für AS4-Lösungen haben noch Kapazitäten

Einige Anbieter für AS4-Lösungen verfügen noch über Neukundenkapazitäten. Dadurch könnte bei schneller Beauftragung und bei Wahrung der Mitwirkungspflichten der Zertifikatsnehmer eine fristgerechte Umsetzung von AS4 zum 01.04.2024 erfolgen. Sofern Sie bisher über keine geeignete AS4-Lösung verfügen, gibt es diverse Anbieter, die AS4-Lösungen auch als Dienstleistung mittels Cloud-Lösung anbieten. Empfohlen wird für eine kurzfristig Lösung einen Anbieter zu nehmen, der auch das Thema AS4-Zertifikatsthema betreut.

Zum Hintergrund

Aufgrund des Beschlusses BK6-21-282 der Bundesnetzagentur sind alle Marktpartner der Sparte Strom ab 1. Oktober 2023 mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten zum 1. April 2024 verpflichtet, die Marktkommunikation über den Übertragungsweg AS4 (Applicability Statement 4) durchzuführen. Der BDEW und die Branche leisten mit AS4 einen wichtigen Beitrag zur zukunftssicheren Digitalisierung.

Laut Beschluss der BNetzA sollen ab dem Stichtag 01.10.2023 die Übermittlung sämtlicher Nachrichten mit Transport Layer Security (TLS) für die Transportsicherung auf das Übertragungsprotokoll AS4 für die folgenden Prozesse umgestellt werden:

  • in Anwendung der Prozessdokumente GPKE, MPES, WiM und MaBiS

Die Absicherung der Kommunikation hat dabei unter Nutzung der Smart-Metering-Public-Key-Infrastruktur (Smart Metering-PKI) und unter Einhaltung der hierfür geltenden kryptografischen Vorgaben für die Kommunikation des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu erfolgen.

Maßgeblich für die Umsetzung von AS4 in der Sparte Strom sind dabei folgende Dokumente:

  • Regelungen zum Übertragungsweg (RzÜ) für AS4 in der Version 2.0
  • BDEW AS4-Profil
  • Einführungsszenario zur Umstellung der elektronischen Marktkommunikation Strom auf AS4

Die Dokumente sind unter www.edi-energy.de aufgeführt (inklusive Lesefassungen aus Fehlerkorrekturen). Insbesondere bei der RzÜ 2.0 gab es inzwischen zwei Fehlerkorrekturen der RzÜ 2.0 vom 28.07.2023 und 12.05.2023 mit folgenden Korrekturen im Überblick:

  • Kapitel 1: Präzisierung des Regelungsumfangs
  • Kapitel 6: Ergänzung fehlender Metadaten
  • Kapitel 9: Korrektur des falschen Begriffs „Negativer NRR“ durch „AS4-Fehlermeldung“ mit entsprechenden Fehler-Codes

Unter www.edi-energy.de gibt es in der Rubrik Fragen auch einen FAQ-Bereich.

Aufgrund vielfältiger Marktanfragen erfolgte die Klarstellung, dass die Umstellung auf AS4 als vollautomatischer Prozess vorgesehen ist und entsprechend die einzelnen Netzbetreiber keine E-Mail erhalten sollen zur AS4-Umstellung (vgl. Dokument Einführungsszenario). Die AS4-Adresse ist aus den AS4-Zertifikaten abrufbar bei der Sub-CA.

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