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Einführung von AS4 für die Marktkommunikation im deutschen Strommarkt

Die Umstellung muss zum 1. Oktober 2023 begonnen werden.

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Aufgrund des Beschlusses BK6-21-282 der Bundesnetzagentur sind alle Marktpartner der Sparte Strom ab 1. Oktober 2023 mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten zum 1. April 2024 verpflichtet, die Marktkommunikation über den Übertragungsweg AS4 (Applicability Statement 4) durchzuführen. Der BDEW und die Branche leisten mit AS4 einen wichtigen Beitrag zur zukunftssicheren Digitalisierung.

Laut Beschluss der BNetzA sollen ab dem Stichtag 1. Oktober die Übermittlung sämtlicher Nachrichten mit Transport Layer Security (TLS) für die Transportsicherung auf das Übertragungsprotokoll AS4 für die folgenden Prozesse umgestellt werden:

  • GPKE
  • MPES
  • WiM
  • MaBiS

Folgende Prozesse sind nicht durch den Beschluss BK6-21-282 erfasst und werden durch eigenständige Dokumente geregelt

  • Austausch von Fahrplänen
  • Abwicklung des Redispatch 2.0

Die Absicherung der Kommunikation hat dabei unter Nutzung der Smart-Metering-Public-Key-Infrastruktur (Smart Metering-PKI) und unter Einhaltung der hierfür geltenden kryptografischen Vorgaben für die Kommunikation des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu erfolgen.

Maßgeblich für die Umsetzung von AS4 in der Sparte Strom sind dabei folgende Dokumente:

  • Regelungen zum Übertragungsweg (RzÜ) für AS4 in der Version 2.0
  • BDEW AS4-Profil
  • Einführungsszenario zur Umstellung der elektronischen Marktkommunikation Strom auf AS4

Die Dokumente sind unter www.edi-energy.de aufgeführt (inklusive Lesefassungen aus Fehlerkorrekturen). Insbesondere bei der RzÜ 2.0 gab es inzwischen zwei Fehlerkorrekturen der RzÜ 2.0 vom 28.07.2023 und 12.05.2023 mit folgenden Korrekturen im Überblick

  • Kapitel 1: Präzisierung des Regelungsumfangs
  • Kapitel 6: Ergänzung fehlender Metadaten
  • Kapitel 9: Korrektur des falschen Begriffs „Negativer NRR“ durch „AS4-Fehlermeldung“ mit entsprechenden Fehler-Codes

Unter www.edi-energy.de gibt es in der Rubrik Fragen auch einen FAQ-Bereich.

Aufgrund vielfältiger Marktanfragen erfolgte die Klarstellung, dass die Umstellung auf AS4 als vollautomatischer Prozess vorgesehen ist und entsprechend die einzelnen Netzbetreiber keine E-Mail erhalten sollen zur AS4-Umstellung (vgl. Dokument Einführungsszenario). Die AS4-Adresse ist aus den AS4-Zertifikaten abrufbar bei der Sub-CA.

Konsultation der Regelungen zum Übertragungsweg in der Version 2.1 bis zum 31. August 2023

Am 01.08.2023 hat die Bundesnetzagentur die Konsultation der Regelungen zum Übertragungsweg in der Version 2.1 gestartet.

Die Konsultationsvorschläge des BDEW im Überblick:

  • Aktualisierungen (BSI-Dokument-Version) und kleinere Fehlerkorrekturen und Präzisierungen
  • Kapitel 4: Präzisierung der 1:1 Kommunikation.
  • Kapitel 5: Präzisierung des Begriffs Überlappungszeitraums und Nutzung der PARTIN zum Anzeigen neuer Zertifikate
  • Kapitel 11: Streichung nicht genutzter Quellen

Im Rahmen der öffentlichen Konsultation können auch weitere Verbesserungen angeregt werden.

BDEW und Branche leisten mit AS4 Beitrag zur zukunftssicheren Digitalisierung.  

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