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BDEW fordert ein sachgerechtes Effizienzbenchmarking der Verteilernetzbetreiber

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) konsultiert derzeit das Modell zum Effizienzvergleich der Strom- und Gasverteilernetzbetreiber zur dritten Regulierungsperiode. Der BDEW fordert eine sachgerechte und ARegV-konforme Ausgestaltung des Strom-Benchmarking-Modells sowie die Berücksichtigung relevanter methodischer Aspekte. So müssen durch eine sachgerechte Ausreißeranalyse Verzerrungen von Effizienzwerten vermieden werden.

Die BNetzA führt für alle Strom- und Gasverteilernetzbetreiber im regulären Verfahren einen Effizienzvergleich zur Ermittlung der unternehmensindividuellen Effizienzwerte der dritten Regulierungsperiode durch. Die Effizienzwerte sind ein wesentlicher Bestandteil der festzulegenden unternehmensindividuellen Erlösobergrenzen.

Am 21. Dezember 2018 veröffentlichte die BNetzA die Entwürfe der Gutachten zum Benchmarking-Modell für den Effizienzvergleich der dritten Regulierungsperiode für Strom- und Gasverteilernetzbetreiber. Für die Konsultation der Gasverteilernetzbetreiber ist Stellungnahmefrist der 18. Februar 2019. Der BDEW bereitet die Stellungnahme derzeit vor. Zum Benchmarking-Modell Strom hat der BDEW gemeinsam mit VKU und GEODE fristgerecht am 25. Januar 2019 eine Stellungnahme eingereicht.

Kernthemen der Stellungnahme für Stromverteilernetzbetreiber

Mit Blick auf die Erkenntnisse aus den vorausgegangenen Effizienzvergleichsverfahren der ersten und zweiten Regulierungsperiode sowie aus dem aktuell noch laufenden Effizienzvergleichsverfahren Gas für die dritte Regulierungsperiode gibt es weitere Punkte aus BDEW-Sicht, die im Sinne der Stromverteilernetzbetreiber berücksichtigt werden sollten. In der Stellungnahme werden entsprechende Kernforderungen adressiert:

  • Bei der Ausreißeranalyse ist eine Anpassung der BNetzA-Methoden notwendig, um Verzerrungen und die Ermittlung falscher Effizienzwerte zu verhindern.
  • Heterogene Versorgungsaufgaben der Stromverteilernetzbetreiber müssen bei der Ermittlung der Effizienzwerte berücksichtigt werden.
  • Bei der Parameterauswahl müssen die Stärken beider zugrundeliegender Methoden genutzt werden.
  • Zudem sind bei der Parameterauswahl die Ergebnisse von Sensitivitätsanalysen darzustellen um die Beurteilung der Modellgüte zu ermöglichen.
  • Es ist notwendig, die Datenqualität und –validität sicherzustellen. Die Vollständigkeit und das Vorliegen belastbarer Datensätze ist eine Grundvoraussetzung für ein sachgerechtes Effizienzbenchmarking.

Zum BNetzA-Workshop im Juli 2018 berichtete der BDEW hier.

BDEW/VKU/GEODE-Projekt Benchmarking Transparenz

Die Stellungnahme wurde mit Unterstützung des BDEW/VKU/GEODE „Benchmarking Transparenz Projektes“ (BMT) erarbeitet. So konnten die formulierten Kritikpunkte auch analytisch herausgearbeitet werden. Das BMT-Projekt ermöglicht seinen Teilnehmern neben der qualifizierten Einzelanalyse des Effizienzwerts weitere individuelle Betrachtungen (z.B. zur Untersuchung des eigenen Standorts oder zur Absicherung etwaiger Investitionsentscheidungen.

Es besteht für alle Strom- und Gasverteilernetzbetreiber jederzeit die Möglichkeit, an dem verbändeübergreifenden Benchmarking Transparenz Projekt (BMT) teilzunehmen.

Veranstaltungshinweis

Aktuelle Rechtsfragen zur Anreiz- und Netzentgeltregulierung können Sie mit uns beim BDEW-Infotag am 19. März 2019 in Bonn diskutieren.

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