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BDEW unterstützt Anhebung des EU-Klimaziels für 2030

Um die das Ziel zu erreichen, müssen die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Der BDEW legt dazu Empfehlungen zur Anpassung des klimapolitischen EU-Rahmens im nächsten Jahr vor.

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Am 17. September 2020 legte die Europäische Kommission den Klimazielplan für 2030 und eine detaillierte Folgenabschätzung vor. Darin kündigte sie an, das Treibhausgasreduktionsziel der EU bis 2030 im Vergleich zu 1990 von bislang 40 Prozent auf mindestens 55 Prozent zu erhöhen.

Das neue Ziel soll im Europäischen Klimagesetz rechtlich verbindlich festgeschrieben werden. Um die Erreichung dieses Ziels möglich zu machen plant die Kommission 2021 eine weitreichende Überarbeitung des klima- und energiepolitischen EU-Rahmens (u. a. EU-EHS, Lastenteilungsverordnung, Energieeffizienz-Richtlinie und Erneuerbare-Energien-Richtlinie). 

Der BDEW positioniert sich in der Stellungnahme „zur Anhebung des EU-Klimaziels für 2030 auf mindestens 55 Prozent“ wie folgt zum Kommissionsvorschlag:

  • Der BDEW unterstützt den Vorschlag zur Anhebung des THG-Reduktionsziels für 2030 auf mindestens 55 Prozent unter Einbeziehung natürlicher CO2-Senken in die Zielarchitektur. Die Einbeziehung von Senken unter das gemeinsame Dach der Zielarchitektur stellt Konsistenz mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2050 her und reizt verstärkte und frühzeitige Senkenmaßnahmen in den Mitgliedstaaten an.

  • Der BDEW unterstützt deshalb auch die Pläne der Kommission zur Anhebung des EU-weiten Ziels des Anteils Erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch bis 2030 mindestens 38 Prozent. Zur Erreichung dieses Ziels müssen Hemmnisse zum Ausbau Erneuerbarer Energien auf See und an Land abgebaut werden. 

Damit diese gewaltige Kraftanstrengung gelingen kann, müssen alle Optionen nutzbar gemacht werden. Kernforderungen zum Erreichen des 2030-Ziels von mindestens 55 Prozent sind deshalb aus Sicht des BDEW:

  • eine CO2-Bepreisung in allen Sektoren als Schlüssel zum Erreichen der Ziele, 

  • die Anpassung der europäischen Beihilfevorschriften an die Ziele des Green Deal, 

  • die Beseitigung von Hemmnissen zum Ausbau Erneuerbarer Energien, 

  • die Anrechnung des Potenzials natürlicher CO2-Senken der LULUCF-Sektoren und 

  • die Anerkennung der wichtigen Rolle des Energieträgers Gas und seiner Infrastruktur.

Den richtigen Ansatzpunkt hierzu liefern die konkreten Maßnahmen und Instrumente, mit denen die jetzt zu verabschiedenden Ziele für 2030 und 2050 unterlegt werden.  Vor allem das europäische Emissionshandelssystem (EU-EHS) ist ein Schlüsselinstrument zur Minderung der THG-Emissionen im Energiesektor und der energieintensiven Industrie.

Der BDEW spricht sich grundsätzlich auch für eine europaweite CO2-Bepreisung in den nicht vom EU-EHS erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr aus. Eine kurzfristige Einbeziehung beider Sektoren in das EU-EHS vor 2030 ist allerdings aufgrund der unterschiedlichen Preiselastizitäten und Vermeidungskosten abzulehnen.

In seiner Stellungnahme unterstreicht der BDEW außerdem, dass gasförmige Energieträger sowie Gasinfrastruktur ein integraler Bestandteil der Energieversorgung sein müssen. Zur Erreichung der ambitionierten Klimaziele muss die EU die Potenziale der Gasversorgung in allen Sektoren anerkennen.

Der BDEW bemängelt deshalb das Fehlen eines Plans zur schrittweisen Substitution von Erdgas durch Biomethan und Wasserstoff, der sich die bereits vorhandene Gasinfrastruktur zunutze macht und fordert die Kommission auf, die angekündigte Überarbeitung des Rechtsrahmens für Gase dafür zu nutzen hierfür klare Rahmenbedingungen zu schaffen. 

Der BDEW bereitet derzeit unter Einbeziehung seiner Fachgremien die Beantwortung der laufenden Konsultationen zu den ab dem zweiten Quartal 2021 angekündigten Legislativvorschlägen zur Anpassung des klimapolitischen EU-Rahmens vor und wird sich frühzeitig in die Detaildiskussionen zur Ausgestaltung der Rahmenbedingungen einbringen. 

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