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BDEW zum geplanten europäischen Rechtsrahmen für klimaneutrale Gase

BDEW fordert Infrastruktur stärker integriert zu planen und macht konkrete Vorschläge bspw. für den Aufbau und die Regulierung der Wasserstoffinfrastruktur.

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© EvGavrilov/ Shutterstock

Der BDEW nimmt Stellung zur Konsultation der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der Gasbinnenmarkt-Richtlinie und -Verordnung und zum Rechts- und Regulierungsrahmen für Wasserstoff.

Der BDEW hat den Fragebogen der Kommission genutzt, um Positionen der deutschen Energiewirtschaft in die Vorbereitung der konkreten Legislativvorschläge einzubringen, auch im Abgleich mit den im Rahmen der EnWG-Novelle diskutierten Punkten zur Regulierung der Wasserstoffinfrastruktur. Zur Hervorhebung zentraler Forderungen sowie zur Erläuterung einzelner Fragen hat der BDEW ergänzend zum überwiegend aus „Multiple Choice“-Fragen bestehenden Konsultationsdokument auch ein Begleitschreiben bei der Kommission hinterlegt.

Zentrale Punkte des BDEW sind u.a.:

  • Forderung nach einer stärker integrierten Infrastrukturplanung: Wichtige Grundlage ist die Entwicklung gemeinsamer Szenarien für alle Energieträger sowie ein gemeinsamer Netzentwicklungsplan für Gas- und Wasserstoff;

  • Konkrete Vorschläge für Aufbau und Regulierung der Wasserstoffinfrastruktur: Frühzeitige Übertragung der Regulierungsprinzipien aus dem Gasmarkt (u.a. Netzzugang, vertikale Entflechtung) und Klärung, bis wann welche technischen Regeln (Network Codes) erforderlich sind, sowie Anerkennung der wichtigen Rolle der bestehenden Gasinfrastruktur;  

  • Vorschläge zur Dekarbonisierung des Gasmarkts: Unter der Voraussetzung, dass Erdgas perspektivisch durch klimaneutrale Gase (u.a. Wasserstoff) ersetzt wird, kann eine integrierte Marktbetrachtung und eine gemeinsame Finanzierung bei gleichzeitiger Inanspruchnahme der Wasserstoff- und Gas-Netzinfrastrukturen sowohl den Wasserstoffverbrauchern als auch den Gasverbrauchern gleichsam nutzen;

  • Anerkennung des Potentials der Wasserstoffbeimischung ins bestehende Gasnetz als kosteneffiziente und kurzfristig verfügbaren Möglichkeit zur Dekarbonisierung des Energiesystems;

  • Angleichen der Gasrichtlinie an die Stromrichtlinie mit möglichst gleichlautenden verbraucherrechtlichen Regelungen, sofern für Gas sinnvoll umsetzbar zu gestalten;

  • Harmonisierte Anwendung von Qualitätsstandards für Gas und Wasserstoff in der gesamten EU, auch an grenzüberschreitenden Verbindungspunkten, um Beimischung für EU-weite Akzeptanzlevel zu ermöglichen;

  • Berücksichtigung neuer Sicherheitsaspekte vor dem Hintergrund der Dekarbonisierung und ggf. Anpassung der Gasversorgungssicherheits-Verordnung auf Basis der Erfahrungen mit künftigen Gasmarktregeln.

Konsultation

Nach der Konsultation zur Vorhabenplanung hat die Europäische Kommission vom 26. März bis zum 18. Juni 2021 eine öffentliche Konsultation zur Vorbereitung der Legislativvorschläge zur Überarbeitung der Gasbinnenmarkt-Richtlinie und -Verordnung vollzogen. Schwerpunkt der 98 Fragen umfassenden Konsultation war die Ausgestaltung des Rechts- und Regulierungsrahmen für den Wasserstoffmarkt und die Wasserstoffinfrastruktur, insbesondere hinsichtlich der Übertragung der Regelungen und Prinzipien des Gasbinnenmarktes.

Weitere Themen der Konsultation waren u.a.:

  • Grundsätzlicher Bedarf, Umfang und Tiefe für die Überarbeitung der Gasbinnenmarktregeln, insbesondere mit Blick auf die Rolle klimaneutraler Gase für die Erreichung der Energie- und Klimaziele und den European Green Deal;

  • Angleichung an die Vorgaben der Strombinnenmarkt-Richtlinie und -Verordnung, u.a. Verbraucherrechte, Rolle und Aufgaben ENTSOG und ACER sowie Schaffung einer EU DSO-Entity für Gas;

  • Integrierte Infrastrukturplanung: Angleichung der nationalen Netzentwicklungspläne an die europäischen 10-Jahresnetzentwicklungspläne (TYNDP);

  • Zugang klimaneutraler Gase zum Gasmarkt und zur Gasinfrastruktur, u.a. mit Blick auf Einspeiseregeln, LNG-Terminals, Gasspeicher und Beimischung;

  • Gas- und Wasserstoffqualität, u.a. Anwendung bzw. Umsetzung der EU-Gasqualitätsstandards, Vorgaben für die Wasserstoffbeimischung sowie zu Rollen und Verantwortlichkeiten;

  • Versorgungssicherheit, u.a. Anpassung der Gasversorgungssicherheits-Verordnung sowie Notwendigkeit von Vorgaben mit Blick auf Cybersecurity und kritische Infrastrukturen.

Nächste Schritte

Die Ergebnisse der Konsultation werden in die Gesetzesfolgenabschätzung (Impact Assessment) der Europäischen Kommission einfließen. Frist für die Erstellung des Entwurfs der Folgenabschätzung ist dem Vernehmen nach der 20. Juli 2021. Ein erster interner Entwurf der Legislativvorschläge soll bis Mitte Oktober 2021 vorbereitet werden. Die Vorlage des Wasserstoff- und Gasmarkt-Dekarbonisierungspaket ist demnach für den 1. Dezember 2021 geplant. Der BDEW wird sich weiter intensiv in die Vorbereitungen der Legislativvorschläge einbringen. 

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