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Bundesinstallateurausschuss Strom

Aktualisierung der Grundsätze der Zusammenarbeit und weitere Unterlagen

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© weera sreesam / Shutterstock

Der Bundes-Installateurausschuss Elektro (BIA) hat in seiner Sitzung am 30. November 2023 die Aktualisierung der „Grundsätze für die Zusammenarbeit von Netzbetreibern und Elektrotechniker-Handwerk bei Arbeiten an elektrischen Anlagen gemäß Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)“ beschlossen.

Die Grundsätze regeln die Zusammenarbeit von Netzbetreibern und Elektrotechniker-Handwerk im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung von elektrischen Anlagen hinter der Hausanschlusssicherung nach § 13 Abs. 2 Satz 4 NAV und die Eintragung von Installationsunternehmen in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers.

Im Rahmen der Aktualisierung wurden Inhalte der bisher bestehenden Dokumente „Richtlinie für die Werkstattausrüstung von Betrieben des Elektrotechniker-Handwerks“ sowie „Richtlinie zur Verlängerung der Installateurausweise“ in die Grundsätze der Zusammenarbeit überführt. Inhaltlich wurden insbesondere der Abschnitt 2.2 Eintragungsvoraussetzungen bzw. der Nachweis der fachlichen Qualifikation angepasst sowie der Abschnitt 2.3 um die Thematik der Wiedereintragung von Installationsunternehmen ergänzt.

Die aktualisierten Grundsätze der Zusammenarbeit ersetzt die bisher gültige Fassung und gilt ab Januar 2024.

Aktualisierung der Verfahrensordnung zum Sachkundenachweis für den Anschluss elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz

In der Sitzung des BIA wurde ebenfalls eine Aktualisierung der Verfahrensordnung beschlossen. Neben einer geringfügigen Anpassung zur Zusammensetzung des Prüfungsgremium in Abschnitt 4 wurde die bisherige Anlage über die Voraussetzungen für die Eintragung in das Installateurverzeichnis in die Grundsätze der Zusammenarbeit überführt. Der BIA empfiehlt den Landes-Installateurausschüssen eine Umsetzung der aktualisierten Richtlinie ab Januar 2024.

Aktualisierung der Schulungsinhalte für Fortbildungsmaßnahmen

Für das in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragene Installationsunternehmen ist es auf Grund der beschleunigten technischen Entwicklung ferner erforderlich, sich einer kontinuierlichen Fort- und Weiterbildung über die allgemein anerkannten Regeln der Elektrotechnik bei der Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung von elektrischen Anlagen im Anschluss an das Niederspannungsnetz zu unterziehen.

Der BIA hat in seiner Sitzung auch die Inhalte für Fortbildungsmaßnahmen des Elektrotechniker-Handwerks überprüft und geringfügig aktualisiert. Zukünftige Schulungen sollten sich an diesen Empfehlungen ausrichten. Gemäß den Grundsätzen der Zusammenarbeit werden vom BIA empfohlene Schulungsinhalte für die Fortbildungsmaßnahmen jährlich beschlossen und veröffentlicht.

Die Grundsätze der Zusammenarbeit, die Verfahrensordnung zum Sachkundenachweis und die empfohlenen Schulungsinhalte sowie weitere Informationen finden Sie hier sowie am Ende dieser Seite.

(Gast-)Eintragung von Installationsunternehmen ins Installateurverzeichnis

Gemäß § 13 Abs. 2 NAV dürfen Arbeiten außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden. Im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen.

Abschnitt 2.2.6 der Grundsätze der Zusammenarbeit sieht vor, dass eingetragene Installationsunternehmen Installationsarbeiten im Netzgebiet eines anderen Netzbetreibers ausführen darf, wenn es diesem seine Eintragung in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers am Ort seiner gewerblichen Niederlassung nachweist.

Bei der Implementierung der gesetzlich verpflichteten digitalen Netzzugangsportale der Netzbetreiber ist sicherzustellen, dass die bürokratischen Hürden bei der (Gast-)Eintragung von Installateuren möglichst geringgehalten werden. Dies gilt insbesondere für bundesweit agierende Akteure (wie z.B. Gesellschaften der Deutschen Bahn oder anderen bundesweit tätigen Installationsunternehmen).

Ansprechpartner

  • Marcel Otto

    Ihr Ansprechpartner für Grundsatzfragen Vertrieb Strom, Mobilitätskonzepte, Umsetzung Messwesen, Marktkommunikation und Grünstromkennzeichnung

    +49 30 300199-1361

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