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Bundeskabinett verabschiedet Datenstrategie

240 Maßnahmen sollen Deutschland zum Vorreiter machen – Umsetzung für Energie- und Wasserwirtschaft wird eng vom BDEW begleitet.

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© jivacore / shutterstock

Mit einer Vielzahl an Maßnahmen soll die am 27. Januar 2021 beschlossene Datenstrategie der Bundesregierung die Grundlage der digitalen Gesellschaft bilden. Ziel der Strategie ist es, die innovative und verantwortungsvolle Datenbereitstellung und Datennutzung insbesondere in Deutschland und Europa signifikant zu erhöhen – sowohl in der Verwaltung, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft als auch in der Wirtschaft. Dabei sollen die europäischen Werte, die gemeinsamen Vorstellungen von Datenschutz und Souveränität im Zeitalter von globalem Datenverkehr und Vernetzung durchgesetzt und global zum Vorbild gemacht werden. Datenmonopole und Datenmissbrauch sollen verhindert werden. Vier Handlungsfelder sieht die Bundesregierung für die Erreichung dieser Ziele als essenziell an.

Dateninfrastrukturen leistungsfähig und nachhaltig ausgestalten

Um Daten in einer vertrauenswürdigen Infrastruktur teilen zu können, soll eine leistungsfähige und nachhaltige Dateninfrastruktur aufgebaut werden. Als wichtigste Infrastrukturmaßnahme sieht die Datenstrategie hierfür das Projekt GAIA-X vor, welches vom BDEW bereits von Beginn an aktiv begleitet wird.

Innovative und verantwortungsvolle Datennutzung steigern

Um die Bereitstellung und Nutzung von Daten verantwortungsvoll und nachhaltig zu gestalten und einen Datenmissbrauch zu verhindern, will die Bundesregierung mehr Rechtssicherheit schaffen. Mit Blick auf personenbezogene Daten sollen hierzu unter anderem das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) und die E-Privacy-Verordnung dienen. Der BDEW hatte sich im Januar 2021 im Rahmen einer Verbändeanhörung mit einer Stellungnahme zum TTDSG geäußert. Die Diskussionen zur europäischen E-Privacy-Verordnung dauern weiter an und werden vom BDEW eng begleitet.

Rahmenbedingungen bei nicht-personenbezogenen Daten sollen unter anderem durch den Europäischen Data Governance Act geschaffen werden. Dabei soll vor allem die durch den Data Governance Act vorgesehene Akkreditierung und Zertifizierung von Datentreuhändern künftig auch auf nationaler Ebene etabliert werden. Wie die finale Ausgestaltung des Data Governance Acts schlussendlich konkret aussehen wird, bleibt noch abzuwarten. Bislang liegt eine Entwurfsfassung der Europäischen Kommission vor, die der BDEW für die Energie- und Wasserbranche im weiteren Verfahren begleiten und kommentieren wird.

Rahmenbedingungen für einen hohen Standard an Daten- und Informationssicherheit sollen durch das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 sowie eine fortgeschriebene Cybersicherheitsstrategie angegangen werden. Auch bei diesen beiden Vorhaben hat sich der BDEW im Laufe der Verfahren intensiv in die Debatten eingebracht (Stellungnahme IT-Sicherheitsgesetz 2.0).

Zudem sieht die Datenstrategie bereits die Schaffung erster nationaler Datenräume in den Bereichen Umwelt, Gesundheit, Land,- Wald- und Holzwirtschaft und Mobilität vor. Der Aufbau des letzteren wird vom BDEW eng begleitet.

Datenkompetenz erhöhen und Datenkultur etablieren

Zur Erhöhung der Datenkompetenz und der Etablierung einer Datenkultur sieht die Datenstrategie eine Reihe an Bildungsmaßnahmen zur Thematik vor. Dies beinhaltet unter anderem eine Initiative „Mittelstand-Digital“, welche insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen dazu befähigen soll, an der datengetriebenen Wirtschaft zu partizipieren. Das Angebot dieser und weiterer Förderprogramme für KMU ist aus Sicht des BDEW zu begrüßen. Der BDEW wird auch hier seine Mitgliedsunternehmen weiterhin informieren.

Den Staat zum Vorreiter machen

Allem voran setzt sich die Bundesregierung zum Ziel, die Datenkompetenz der Ministerien und der Verwaltung selbst zu erhöhen und staatliche Dateninfrastrukturen nachhaltig zu gestalten. Mit einer Open-Data-Strategie möchte die Bundesregierung einen Plan zur offenen Bereitstellung von Verwaltungsdaten und deren verbesserten Nutzung auf den Weg bringen. Einen ersten Schritt hierzu hat die Bundesregierung bereits mit der Vorlage eines Entwurfs zum Zweiten Open-Data-Gesetz gemacht. Mit diesem werden die Anforderungen der Europäischen PSI-Richtlinie umgesetzt. Das Gesetz stellt jedoch nicht nur Anforderungen an die Bereitstellung der Daten der öffentlichen Verwaltung, sondern auch gesetzlich verpflichtend bereitgestellter Daten von öffentlichen Unternehmen. Obwohl durch das Gesetz keine zusätzlichen Datenbereitstellungspflichten auferlegt werden sollen, gilt es aus Sicht der BDEW den Gesetzentwurf unbedingt nachzuschärfen und zusätzliche Aufwände für öffentliche Unternehmen der Energie- und Wasserwirtschaft zu vermeiden. Der BDEW hatte den Bedarf der Nachschärfung in seiner Stellungnahme verdeutlicht.

Insgesamt ist die Bündelung der Maßnahmen der Bundesregierung zur Schaffung einer Grundlage für eine digitale Gesellschaft aus Sicht des Verbandes zu begrüßen und lange überfällig. Bereits im April 2020 hatte sich der BDEW an einer öffentlichen Konsultation der Bundesregierung zur Datenstrategie beteiligt. Eine erste Entwurfsfassung erschien erst nach der Sommerpause im September 2020. Entsprechend sind viele der in der Strategie zusammengefassten Maßnahmen wenig überraschend und wurden in der Vergangenheit bereits eng vom BDEW begleitet. Auch in Zukunft wird der BDEW die Initiativen auf nationaler und europäischer Ebene aktiv für die Energie- und Wasserwirtschaft mitverfolgen und unterstützen.

 


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