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Eckpunkte zum Förderprogramm Elektromobilität

Die Bundesregierung hatte Ende April 2016 ein Maßnahmenpaket zur Förderprogramm für Elektromobilität bekanntgegeben. Die Maßnahmen wurden am 18. Mai 2016 durch das Bundeskabinett bestätigt. 300 Millionen Euro sollen in den Ausbau von Ladeinfrastruktur fließen.

Der BDEW ist aktuell in Gesprächen mit dem Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) über die Eckpunkte der Förderrichtlinie. Es wird angestrebt, dass die Förderrichtlinie zum 1. Januar 2017 in Kraft tritt, zunächst muss die Notifizierung in Brüssel erfolgen. Das Gesamtfördervolumen für den Ausbau der Ladeinfrastruktur liegt bei 300 Millionen Euro, ab 2017 bis 2020 sollen jährlich 75 Millionen Euro Fördersumme bereitgestellt werden. Dabei soll die Förderrichtlinie lediglich den groben Rahmen skizzieren, um flexibel auf tatsächlichen Ausbaubedarf und technische Entwicklungen reagieren zu können, sollen die Förderschwerpunkte in einzelnen Förderaufrufen angepasst werden. Denkbar ist beispielsweise, dass in einem erstern Förderaufrauf schwerpunktmäßig Normalladeinfrastruktur gefördert wird und in einem späteren Förderaufruf der Fokus auf Schnellladeinfrastruktur liegen wird.

Die Mittel der einzelnen Förderaufrufe sollen nach dem Windhund-Prinzip vergeben werden, das heißt, Förderanträge werden so lange bewilligt, bis das Fördervolumen des jeweiligen Calls ausgeschöpt ist. Die Förderquote soll bei maximal 50 Prozent liegen, zudem soll ein maximaler Förderbetrag vorgegeben werden. Für KMU wird (gegen Nachweis) über eine höhere Förderquote diskutiert - im Gespräch sind aktuell maximal 60 Prozent des Invests.

Weiteres Vorgehen

Parallel zum Notifizierungsverfahren wird das BMVI in den nächsten Wochen die Kriterien für den ersten Förderaufruf bekanntgeben. Sobald diese veröffentlicht sind, können sich Investoren darauf bewerben. Der BDEW wird hierzu eine Übersicht erstellen und seine Mitglieder weiterhin informieren. Für Herbst ist ein Infotag geplant.

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