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EEG-Förderung über 100.000 Euro in 2022

Anlagenbetreiber müssen Förderbeiträge dringend an die ÜNB melden

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© Zoonar | elxeneize / Picture Alliance

Aufgrund einer verpflichtenden europarechtlichen Beihilfevorgabe müssen alle EEG-Anlagenbetreiber, die pro Kalenderjahr eine EEG-Förderung von mehr als 100.000 Euro kumulativ für alle ihre EEG-Anlagen in Anspruch nehmen, dies den Netzbetreibern nach § 71 Abs. 2, 3, 4 und 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2023 melden. Dies betrifft bereits die in 2022 erhaltenen EEG-Förderbeträge. Daher sollten die Anlagenbetreiber die Meldung bis Anfang November vornehmen. Die Übertragungsnetzbetreiber haben für diese Meldung ein entsprechendes Portal bereitgestellt.

Meldepflicht gemäß EU-Vorgaben zu EEG-Förderung

Im Rahmen der Modernisierung des EU-Beihilferechts hat die Europäische Kommission verschärfte Transparenzverpflichtungen für die Gewährung staatlicher Beihilfen u.a. im Energiebereich eingeführt. Das hat u.a. Auswirkungen auf Empfänger von Förderungen nach dem EEG, insbesondere Anlagenbetreiber. 2023 gab es bezüglich des Meldeverfahrens einige Neuerungen, unter anderem ein Meldeportal.

Meldung der Förderzahlungen online über das TAM-Meldeportal

Anlagenbetreiber, die im Jahr 2022 Förderzahlungen nach EEG von über 100.000 Euro erhalten haben, sind gemäß § 71 Abs. 4 i.V.m. Abs. 2 und 6 EEG gesetzlich dazu verpflichtet, dies gegenüber dem Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) zu melden. Die ÜNB übermitteln anschließend die Meldungen gesammelt an die Europäische Kommission. Damit soll den verschärften Transparenzverpflichtungen der Kommission Folge geleistet werden. Erfolgen nicht die angeforderten Meldungen aus Deutschland, kann dies negative Folgen für die beihilferechtliche Genehmigung des EEG-Fördermechanismus haben.

Bis 2022 lag die Meldepflicht an die Kommission in der Verantwortung der Bundesnetzagentur, die die entsprechenden Förderzahlungen bei den Anlagenbetreibern über eine Excel-Tabelle abgefragt hatte. Mit Beginn dieses Jahres wurde die Meldepflicht per Gesetz den ÜNB übertragen. Für das neue Verfahren wurde von den ÜNB das sogenannte TAM-Meldeportal (Transparency Award Module) eingerichtet. Betroffene Anlagenbetreiber können nach ihrer Registrierung auf dem Portal online die Meldung ihrer Förderzahlung vornehmen.

Anlagenbetreiber sollten bis Anfang November ihre Zahlungen melden

Da die ÜNB die Meldungen für das Jahr 2022 bis Ende dieses Jahres an die Europäische Kommission übermitteln müssen, sind sie auf eine rechtzeitige Meldung durch die Anlagenbetreiber angewiesen. Bis jetzt fallen die Meldezahlen auf dem TAM-Portal recht gering aus. Der BDEW fordert daher alle betroffenen Anlagenbetreiber auf, das Angebot des Online-Portals baldmöglichst zu nutzen und die in 2022 erhaltenen Förderzahlungen bis Anfang November zu melden, um den gesetzlichen Transparenzverpflichtungen rechtzeitig nachzukommen. Nur so wird sichergestellt, dass die Förderzahlungen nach dem EEG auch weiterhin im Einklang mit dem EU-Beihilferecht stehen, und dass keine negativen Folgen für die kommenden beihilferechtlichen Genehmigungen des EEG aufkommen.

Das TAM-Meldeportal ist unter https://tam.netztransparenz.de/ zu erreichen. Meldungen für 2022 können dort immer noch abgegeben werden und sollten bis Anfang November erfolgen

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