Emissionshandel: Wie geht es weiter mit ETS 1 und ETS 2?

Das europäische Emissionshandelssystem steht auf dem Prüfstand. Einordnungen, Hintergründe und BDEW-Positionen zu ETS 1 und zum geplanten ETS 2 in der Übersicht.

Wie funktioniert der europäische Emissionshandel?

Das „European Union Emissions Trading System“ (ETS) legt eine Obergrenze für CO2-Emissionen in bestimmten Sektoren fest. Fachleute sprechen vom „Cap“. Für jede ausgestoßene Tonne CO2 müssen Unternehmen ein Emissionszertifikat erwerben. Diese Emissionsrechte können versteigert und gehandelt werden. Wer Emissionen vermeidet, kann Kosten sparen oder nicht benötigte Emissionszertifikate verkaufen. So entsteht ein Marktpreis für Kohlendioxid, der Innovationen und Klimaschutz wirtschaftlich attraktiv macht.

Die Versteigerung der CO2-Zertifikate erfolgt über die European Energy Exchange (EEX) in Leipzig. Die Auktionen finden mehrmals wöchentlich statt. Nach den Auktionen sind die Zertifikate an der EEX frei handelbar. Auch für den ETS 2 ist dieses Handelsverfahren geplant.

Zusätzlich vermitteln spezialisierte Handelshäuser Zertifikate außerhalb der Börse und bringen Käufer und Verkäufer zusammen. Sämtliche in Deutschland erzielten Handels- und Versteigerungserlöse fließen vollständig in den Klima- und Transformationsfonds (KTF), der als Finanzierungsinstrument einen zentralen Beitrag zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele Deutschlands leistet.

Welche Rolle spielt der Emissionshandel für die Erreichung der Klimaziele?

Der Emissionshandel ist das zentrale Instrument der europäischen Klimapolitik. Durch die Bepreisung von CO2 entsteht ein Anreiz, in klimaneutrale Technologien zu investieren. Der ETS generiert ein europaweites Preissignal und steuert somit marktbasiert Investitionen in klimaneutrale Technologien. Das EU-Klimaziel kann nur erreicht werden, wenn dieses Signal wirken kann und es eng mit nationalen flankierenden Klimaschutzmaßnahmen und staatlichen Investitionen verzahnt wird.

Angesichts der geopolitischen Lage müssen jedoch auch Wettbewerbsfähigkeit, Standort- und Versorgungssicherheit sowie strategische Resilienz gewährleistet bleiben. Dies sind Grundvoraussetzungen für gesellschaftliche Akzeptanz und Erfolg der Transformation. Dabei ist die konsequente Weiterführung der bestehenden Maßnahmen auch entscheidend, um angesichts der geopolitischen Herausforderungen größere europäische Souveränität zu erreichen.

ETS 1 & ETS 2: Definitionen und Hintergründe

Der ETS 1 ist das zentrale CO2-Preissystem für große Emittenten in Europa. Dazu zählen Energieerzeuger (etwa Kraftwerke), energieintensive Industrie (zum Beispiel Stahl, Zement, Chemie), der innereuropäische Luftverkehr und teilweise die Schifffahrt. Bei diesem marktbasierten Klimaschutzinstrument der EU benötigen die Unternehmen für ihre CO2-Emissionen Zertifikate. Diese können gehandelt werden. Dadurch entsteht für die Unternehmen ein wirtschaftlicher Anreiz, klimaschädliche Emissionen zu vermeiden.

Der ETS 1 wurde 2005 eingeführt. Seitdem hat der ETS 1 zu einem Rückgang der CO2-Emissionen in den Sektoren Energie und Industrie um 50 Prozent geführt.

In den ETS 2 sollen künftig auch Heizen und Straßenverkehr einbezogen werden sowie kleine Industrieanlagen – Sektoren, die bislang über den nationalen Emissionshandel geregelt sind. Konkret bedeutet das: Öl-, Gas- und Kraftstofflieferanten müssen ebenfalls für die CO2-Emissionen, die durch die von ihnen in Verkehr gebrachten Kraftstoffe entstehen, Zertifikate ersteigern. Diese Kosten werden über die Lieferkette an die Endverbraucher weitergegeben, was zu höheren Endverbraucherpreisen führt.

Der neue EU-Emissionshandel soll europaweit einheitliche CO2-Preissignale setzen und so den Umstieg auf nicht vom Zertifikatehandel betroffene erneuerbare Wärme und Elektromobilität beschleunigen.

Die EU hat Ende 2025 beschlossen, den neuen Europäischen Emissionshandel (EU-ETS 2) für die Bereiche Verkehr, Gebäude sowie kleinere Energie- und Industrieanlagen zu verschieben. Er soll nicht wie ursprünglich geplant 2027, sondern erst 2028 in Kraft treten.

Die Energiewirtschaft sieht die Verschiebung kritisch: Auf europäischer Ebene geht dadurch mindestens ein Jahr für wirksame Preissignale verloren. In Deutschland selbst gibt es jedoch den nationalen Emissionshandel, der weiterhin für Preissignale sorgt. Jedoch führt die Verschiebung auch national zu Unsicherheiten über die künftige Ausgestaltung und damit die Rahmenbedingungen für die Transformation von Wärme und Verkehr.

Für die Praxis heißt das: Unternehmen und Kommunen wissen vorerst nicht genau, welche CO2-Kosten sie ab wann für Brennstoffe, Heizsysteme, Fuhrparks oder Infrastruktur einkalkulieren müssen. Besonders relevant ist das zum Beispiel für Gasversorger. Lieferverträge werden häufig für Zwei-Jahres-Perioden geschlossen. Durch die gegenwärtige Situation ist das Schließen solcher Verträge mit gewissen Herausforderungen verknüpft.

Auch Investitionsentscheidungen – etwa der Umstieg von Ölheizungen auf Wärmepumpen, die Elektrifizierung von Fahrzeugflotten oder langfristige Wärmenetzplanungen – geraten damit in Verzögerung, weil unklar ist, ab wann ein steigender CO2-Preis fossile Lösungen deutlich unattraktiver macht.

Die verlorene Zeit kann nun genutzt werden, den nationalen Emissionshandel im Sinne der Entbürokratisierung und der Entlastung bei den Energiepreisen zu nutzen sowie den europäischen Emissionshandel zukunftsfähig auszugestalten. Wichtig ist aus Sicht des BDEW, dass der ETS 2 in seiner Funktionsweise nicht verwässert wird, insbesondere deshalb, weil viele Unternehmen der Energiewirtschaft hinter dem System stehen.

Zertifikatehandel reformieren: Welche Maßnahmen aktuell diskutiert werden

Auf europäischer Ebene werden aktuell unterschiedliche Maßnahmen in den Blick genommen, wie der europäische Emissionshandel weiterentwickelt werden kann. Um folgende Punkte geht es konkret:

Dreh- und Angelpunkt für die Reformbestrebungen im ETS 1 und ETS 2 sind die jeweiligen Marktstabilitätsreserven. Eigentlich regulieren sie die Zertifikatsmengen beider Systeme, indem sie bei bestimmten Schwellen Zertifikate entziehen und speichern oder wieder in das System zurückgeben. Gleichzeitig werden angesammelte Zertifikate aus der Marktstabilitätsreserve gelöscht, um ein Überangebot zu vermeiden. Im ETS 1 soll genau diese Löschung nun ausgesetzt werden, um die Liquidität in den kommenden Jahren zu erhöhen.

Im ETS 2 soll die Marktstabilitätsreserve noch viel weitreichender verändert werden. Hier wird diskutiert, häufiger Zertifikate in den Markt abzugeben, wenn bestimmte Preisschwellen erreicht werden. Zusätzlich dazu sollen auch vermehrt Zertifikate in den Markt gegeben werden, wenn bestimmte Mengengrenzen erreicht werden.

Die EU-Kommission plant, die Benchmarks zugunsten der Unternehmen anzupassen. Benchmarks im ETS 1 sind Referenzwerte für besonders effiziente Anlagen, die bestimmen, wie viele kostenlose CO2-Zertifikate ein Unternehmen erhält.

Die Benchmarks setzen Anreize zur Effizienzsteigerung, fördern klimafreundliche Technologien und vermeiden Wettbewerbsnachteile (Carbon Leakage). Zusätzlich sollen die kostenlosen Zuteilungen für besonders Carbon-Leakage-gefährdete Sektoren verlängert werden.

Innerhalb beider Systeme (ETS 1 und 2) wird auch darüber diskutiert, den linearen Reduktionsfaktor (LRF) zu verändern. Dieser Faktor gibt an, um wie viel Prozent die jährliche Obergrenze im Vergleich zum Vorjahr absinkt. Damit wird auch faktisch der Zeitpunkt bestimmt, an dem das Cap auf null absinkt.

Inzwischen gilt es als wahrscheinlich, dass innerhalb beider Systeme in den anstehenden Reformprozessen der Faktor leicht nach unten korrigiert wird, um das Absinken auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

Am prominentesten diskutiert wird aktuell die Integration zusätzlicher Zertifikate in beide Systeme. Konkret geht es aktuell um die sogenannten internationalen Gutschriften bzw. Artikel-6-Zertifikate. Dies sind Zertifikate im Rahmen des Artikels 6 des Pariser Klimaabkommens.

Bei diesen Zertifikaten handelt es sich um Emissionsminderungen, die durch Projekte in Ländern außerhalb der EU erreicht werden. Vorgesehen ist, dass maximal fünf Prozent der Gesamtemissionsminderungen im ETS 1 durch solche Zertifikate erreicht werden können. Wichtig für die Umsetzung ist, dass solche Zertifikate hohen Qualitätsansprüchen genügen müssen und somit Emissionsminderungen auch tatsächlich und dauerhaft erreicht werden müssen.

Zusätzlich dazu wird diskutiert, ob der europäische Emissionshandel um Negativemissionen oder auch ausländische Emissionshandelssysteme erweitert wird, um die Liquidität weiter zu erhöhen. Zur Debatte steht etwa, eine Verbindung zu dem Emissionshandel des Vereinigten Königreichs herzustellen.

Der marktbasierte Klimaschutz allein reicht aus Sicht vieler Mitgliedstaaten nicht aus, um die Transformation zu gestalten und mögliche soziale Verwerfungen zu adressieren. Deshalb wird für beide Systeme (ETS 1 und ETS 2) darüber diskutiert, wie die Einnahmen aus dem Emissionshandel genutzt werden können und welche zusätzlichen Maßnahmen ergriffen werden können, um die soziale Flankierung des Klimaschutzes zu gewährleisten.

Im ETS 1 gehen deshalb die Erlöse beispielsweise in die Transformation der Industrie. Im ETS 2 sollen die Erlöse auch unmittelbar an besonders betroffene Verbrauchergruppen zurückfließen.

Aus Sicht des BDEW sind vor allem Investitionen in klimafreundliche Technologien besonders sinnvoll, denn Kostenbelastungen treten nur dann auf, wenn keine Transformation stattfindet.

Stand: April 2026

BDEW-Position: Marktbasierten Zertifikatehandel beibehalten

Der ETS 1 wird im Sommer 2026 in einem ordentlichen Review und Gesetzgebungsprozess reformiert. Im ETS 2 läuft parallel dazu eine Reform der Marktstabilitätsreserve (MSR).

Für die Energiewirtschaft kommt es vor allem auf verlässliche und planbare Rahmenbedingungen an. Investitionen in Erzeugung, Flexibilität, Netze und neue Dekarbonisierungstechnologien brauchen ein glaubwürdiges und berechenbares CO2-Preissignal.

Aus Sicht des BDEW darf dieses Preissignal über 2030 hinaus nicht zu stark verwässert werden. Das Emissionshandelssystem muss als marktbasiertes Leitinstrument der europäischen Klimapolitik erhalten bleiben. Gleichzeitig braucht es Lösungen, die sowohl industrielle Vorreiter als auch besonders schwer zu dekarbonisierende Sektoren mitnehmen.

Die weitere Ausgestaltung des Emissionshandelssystems sollte deshalb nicht nur auf Marktstabilität und Wettbewerbsfähigkeit zielen, sondern auch den Hochlauf klimaneutraler Optionen wie Elektrifizierung und Wasserstoffnutzung unterstützen.

Darüber hinaus sollte die Einführung des ETS 2 nicht weiter in die Zukunft verschoben werden. Der ETS 1 hat maßgeblich dazu beigetragen, Emissionen zu senken und Investitionen in klimaneutrale Technologien anzureizen. Dies zeigt, dass Emissionshandelssysteme wirksam und effektiv sind. Sie tragen dazu bei, unsere Klimaschutzziele zu erreichen.

Zugleich müssen beide Systeme so weiterentwickelt werden, dass Wettbewerbsfähigkeit, Investitionssicherheit und Transformation zusammengedacht werden. Europa braucht einen stabilen und investitionsfreundlichen Rahmen für die Dekarbonisierung, die Elektrifizierung und den Ausbau der Infrastruktur. Nur so kann der europäische Emissionshandel auch künftig eine tragende Säule der Klimapolitik in Europa bleiben.

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