Wie funktioniert der europäische Emissionshandel?
Das „European Union Emissions Trading System“ (ETS) legt eine Obergrenze für CO2-Emissionen in bestimmten Sektoren fest. Fachleute sprechen vom „Cap“. Für jede ausgestoßene Tonne CO2 müssen Unternehmen ein Emissionszertifikat erwerben. Diese Emissionsrechte können versteigert und gehandelt werden. Wer Emissionen vermeidet, kann Kosten sparen oder nicht benötigte Emissionszertifikate verkaufen. So entsteht ein Marktpreis für Kohlendioxid, der Innovationen und Klimaschutz wirtschaftlich attraktiv macht.
Die Versteigerung der CO2-Zertifikate erfolgt über die European Energy Exchange (EEX) in Leipzig. Die Auktionen finden mehrmals wöchentlich statt. Nach den Auktionen sind die Zertifikate an der EEX frei handelbar. Auch für den ETS 2 ist dieses Handelsverfahren geplant.
Zusätzlich vermitteln spezialisierte Handelshäuser Zertifikate außerhalb der Börse und bringen Käufer und Verkäufer zusammen. Sämtliche in Deutschland erzielten Handels- und Versteigerungserlöse fließen vollständig in den Klima- und Transformationsfonds (KTF), der als Finanzierungsinstrument einen zentralen Beitrag zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele Deutschlands leistet.
Welche Rolle spielt der Emissionshandel für die Erreichung der Klimaziele?
Der Emissionshandel ist das zentrale Instrument der europäischen Klimapolitik. Durch die Bepreisung von CO2 entsteht ein Anreiz, in klimaneutrale Technologien zu investieren. Der ETS generiert ein europaweites Preissignal und steuert somit marktbasiert Investitionen in klimaneutrale Technologien. Das EU-Klimaziel kann nur erreicht werden, wenn dieses Signal wirken kann und es eng mit nationalen flankierenden Klimaschutzmaßnahmen und staatlichen Investitionen verzahnt wird.
Angesichts der geopolitischen Lage müssen jedoch auch Wettbewerbsfähigkeit, Standort- und Versorgungssicherheit sowie strategische Resilienz gewährleistet bleiben. Dies sind Grundvoraussetzungen für gesellschaftliche Akzeptanz und Erfolg der Transformation. Dabei ist die konsequente Weiterführung der bestehenden Maßnahmen auch entscheidend, um angesichts der geopolitischen Herausforderungen größere europäische Souveränität zu erreichen.
ETS 1 & ETS 2: Definitionen und Hintergründe
Der ETS 1 ist das zentrale CO2-Preissystem für große Emittenten in Europa. Dazu zählen Energieerzeuger (etwa Kraftwerke), energieintensive Industrie (zum Beispiel Stahl, Zement, Chemie), der innereuropäische Luftverkehr und teilweise die Schifffahrt. Bei diesem marktbasierten Klimaschutzinstrument der EU benötigen die Unternehmen für ihre CO2-Emissionen Zertifikate. Diese können gehandelt werden. Dadurch entsteht für die Unternehmen ein wirtschaftlicher Anreiz, klimaschädliche Emissionen zu vermeiden.
Der ETS 1 wurde 2005 eingeführt. Seitdem hat der ETS 1 zu einem Rückgang der CO2-Emissionen in den Sektoren Energie und Industrie um 50 Prozent geführt.
In den ETS 2 sollen künftig auch Heizen und Straßenverkehr einbezogen werden sowie kleine Industrieanlagen – Sektoren, die bislang über den nationalen Emissionshandel geregelt sind. Konkret bedeutet das: Öl-, Gas- und Kraftstofflieferanten müssen ebenfalls für die CO2-Emissionen, die durch die von ihnen in Verkehr gebrachten Kraftstoffe entstehen, Zertifikate ersteigern. Diese Kosten werden über die Lieferkette an die Endverbraucher weitergegeben, was zu höheren Endverbraucherpreisen führt.
Der neue EU-Emissionshandel soll europaweit einheitliche CO2-Preissignale setzen und so den Umstieg auf nicht vom Zertifikatehandel betroffene erneuerbare Wärme und Elektromobilität beschleunigen.
Die EU hat Ende 2025 beschlossen, den neuen Europäischen Emissionshandel (EU-ETS 2) für die Bereiche Verkehr, Gebäude sowie kleinere Energie- und Industrieanlagen zu verschieben. Er soll nicht wie ursprünglich geplant 2027, sondern erst 2028 in Kraft treten.
Die Energiewirtschaft sieht die Verschiebung kritisch: Auf europäischer Ebene geht dadurch mindestens ein Jahr für wirksame Preissignale verloren. In Deutschland selbst gibt es jedoch den nationalen Emissionshandel, der weiterhin für Preissignale sorgt. Jedoch führt die Verschiebung auch national zu Unsicherheiten über die künftige Ausgestaltung und damit die Rahmenbedingungen für die Transformation von Wärme und Verkehr.
Für die Praxis heißt das: Unternehmen und Kommunen wissen vorerst nicht genau, welche CO2-Kosten sie ab wann für Brennstoffe, Heizsysteme, Fuhrparks oder Infrastruktur einkalkulieren müssen. Besonders relevant ist das zum Beispiel für Gasversorger. Lieferverträge werden häufig für Zwei-Jahres-Perioden geschlossen. Durch die gegenwärtige Situation ist das Schließen solcher Verträge mit gewissen Herausforderungen verknüpft.
Auch Investitionsentscheidungen – etwa der Umstieg von Ölheizungen auf Wärmepumpen, die Elektrifizierung von Fahrzeugflotten oder langfristige Wärmenetzplanungen – geraten damit in Verzögerung, weil unklar ist, ab wann ein steigender CO2-Preis fossile Lösungen deutlich unattraktiver macht.
Die verlorene Zeit kann nun genutzt werden, den nationalen Emissionshandel im Sinne der Entbürokratisierung und der Entlastung bei den Energiepreisen zu nutzen sowie den europäischen Emissionshandel zukunftsfähig auszugestalten. Wichtig ist aus Sicht des BDEW, dass der ETS 2 in seiner Funktionsweise nicht verwässert wird, insbesondere deshalb, weil viele Unternehmen der Energiewirtschaft hinter dem System stehen.