„Mit ihrer Mitteilung ‚AccelerateEU‘ setzt die EU-Kommission an den richtigen Stellschrauben an, um die europäische Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen zu verringern. Es braucht sowohl kurzfristige Maßnahmen als auch langfristige Reformen, um die Energiepreise zu senken.“
Kriterien für erneuerbaren Wasserstoff praxistauglich gestalten
„Besonders positiv ist, dass eine Überarbeitung der Kriterien für die Wasserstoffproduktion aus Erneuerbaren Energien vorgesehen ist. Die derzeitigen regulatorischen Vorgaben stellen deutlich zu hohe, teils kontraproduktive Anforderungen und bremsen so den zügigen Hochlauf der europäischen Produktionskapazitäten. Hier braucht es spürbare Erleichterungen. Der BDEW hat dazu bereits konkrete Vorschläge vorgelegt. Im nächsten Schritt ist entscheidend, dass sich die Bundesregierung gegenüber der Kommission aktiv dafür einsetzt, dass die Strombezugskriterien praxisorientiert ausgestaltet werden. Die Vorgaben zur zeitlichen Korrelation sollten auf monatlicher statt auf stündlicher Basis beibehalten werden. Die Scharfstellung der Additionalitätsvorgaben muss auf mindestens 2035 verschoben werden, um die frühe Hochlaufphase auch regulatorisch abzubilden.“
ETS I mit Augenmaß reformieren
„Richtig ist auch, dass die Überarbeitung des europäischen Emissionshandels ETS I nicht kurzfristig als Reaktion auf die Energiekrise erfolgen soll, sondern im Rahmen des vorgesehenen Review-Prozesses im Juli 2026. So können die Benchmarks und die Überarbeitung der Marktstabilitätsreserve gemeinsam und mit dem Know-how aller Stakeholder in einem geregelten Konsultationsprozess aufeinander abgestimmt werden. Bei der Weiterentwicklung des Emissionshandels als einem der zentralen marktwirtschaftlichen Instrumente zur Minderung von Emissionen ist Sorgfalt unerlässlich. Der Emissionshandel eignet sich nicht zur kurzfristigen Dämpfung krisenbedingter Preisausschläge. Es ist gut, dass die EU-Kommission das ebenso sieht.
Investitionsbooster umsetzen
Darüber hinaus adressiert die Kommission zu Recht, dass die Mitgliedstaaten insgesamt mehr in die Dekarbonisierung investieren müssen. Konkret möchte sie einen Investitionsbooster auf den Weg bringen, der mit 100 Millionen Euro sowie den Erlösen von 400 Millionen Zertifikaten ausgestattet ist, um insbesondere die Transformation der energieintensiven Industrie anzutreiben. Aus Sicht des BDEW sind genau solche investiven Ansätze der richtige Weg – so können Markteingriffe mit verzerrender Wirkung verringert werden. Auf diesem Wege werden notwendige Preissignale für Investitionen in die Dekarbonisierung erhalten und gleichzeitig schwer zu dekarbonisierende Sektoren mitgenommen.
Zudem müssen Dekarbonisierungsoptionen für die Industrie wie der Wasserstoffhochlauf und der grenzüberschreitende Netzausbau für Elektrifizierung vorangetrieben werden. Erst dann kann der CO2-Preis seine Lenkungswirkung entfalten.“
Stromsteuer senken
„Auch der bevorstehende Gesetzesvorschlag zur Senkung der Stromsteuer weist in die richtige Richtung. Der BDEW empfiehlt seit Langem, die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß abzusenken. Nun kommt es auf eine zügige Umsetzung durch die Bundesregierung an. Die Möglichkeit für Mitgliedstaaten, kurzfristig auch niedrigere Energiesteuersätze als das EU-Minimum vorzusehen, soweit es einen Mehrkonsum knapper fossiler Brenn- oder Kraftstoffe vermeidet, ist ebenfalls richtig.“
Gasspeicherbefüllung flexibilisieren, weitere Markteingriffe vermeiden
„Ausdrücklich zu begrüßen ist die Möglichkeit, die Befüllung der europäischen Gasspeicher flexibler zu gestalten. Entscheidend ist, die Beschaffung der benötigten Mengen dem Markt zu überlassen und keine neuen Plattformen für eine gemeinsame Gasbeschaffung zu etablieren.
Abzulehnen sind Markteingriffe wie Erlösabschöpfungen für bestimmte Technologien oder eine Deckelung oder Subventionierung von Gaspreisen. Sie haben das Potenzial, den Binnenmarkt erheblich zu verzerren und grenzüberschreitende Stromflüsse zu stören, während dringend notwendige Investitionen ausgebremst werden.“
Netzentgelte national gestalten
„Bei dem für Mai geplanten Gesetzesvorschlag zu Netzentgelten zur Stärkung von Flexibilitäten und der Integration Erneuerbarer Energien sollte von bindenden EU-Vorgaben für die Ausgestaltung der Netzentgeltsystematik abgesehen werden. Die Entgeltregulierung liegt zurecht in der Hand der nationalen Regulierer, da diese einen besseren Einblick in die benötigten Anreize im jeweiligen Land haben.“