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EU-Winterpaket: BDEW-Positionen gegen Beschneidung von Innovationen im Verteilnetz

Die Strombinnenmarkt-Richtlinie wird aktuell überarbeitet. Das Europäische Parlament schlägt eine Regelung vor, die die Arbeit der VNB massiv beeinträchtigen und ihnen die Möglichkeit zur Entwicklung von Innovationen nachhaltig beschneiden würde. Der BDEW spricht sich deutlich gegen eine solche „Generalverbotsklausel“ aus und hat die wichtigsten Argumente in einem Positionspapier zusammen gestellt.

Vertreter von Europäischer Kommission, Europäischem Parlament und Energieministerrat nehmen in dieser Woche die Trilogverhandlungen zu weiteren Teilen des sogenannten „Clean Energy Package“ (auch „Winterpaket“) auf, darunter zur Überarbeitung der Strombinnenmarkt-Richtlinie (BMRL).

Das Europäische Parlament hat hierzu einen neuen Artikel 36a vorgeschlagen, nach dem die Befugnisse der Verteilnetzbetreiber (VNB) auf Tätigkeiten begrenzt werden sollen, die ihnen nach der BMRL oder der Strombinnenmarkt-Verordnung (BMVO) ausdrücklich erlaubt sind („Whitelist“-Prinzip).

Dies sind im Wesentlichen der Betrieb eines Stromnetzes im eigenen Gebiet und einige speziell beschriebene Aufgaben (z. B. die Beschaffung von Verlustenergie). Darüber hinaus gehende Tätigkeiten sollen VNB nur dann ausüben dürfen, wenn sie für die Erfüllung der in der BMRL oder der BMVO geregelten VNB-Aufgaben oder für einen sicheren Netzbetrieb notwendig sind und es kein geeignetes Angebot von Dritten gibt. Zudem muss die Regulierungsbehörde ihre Zustimmung erteilen.

Der BDEW spricht sich deutlich gegen eine solche Regelung aus, da sie die Arbeit der VNB massiv einschränken würde. Insbesondere würden infrastrukturelle Querverbundaktivitäten unterbunden und Investitionen in innovative Lösungen behindert werden. Der BDEW hat die Argumente gegen diese Regelung in seinem Positionspapier vom 19. Juni 2018 formuliert und an die politischen Entscheidungsträger in Berlin und Brüssel adressiert.

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