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Nationaler Emissionshandel

Wichtige Hinweise zur Zulassung zum Verkaufsprozess und Informationen zum Angebot der Intermediäre.

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© andriano / shutterstock

Weitere Verkauftermine 2021

Der BDEW weist auf zusätzliche Verkaufstermine für das nationale Emissionshandelssystem 2021 hin. Der BDEW hatte mehrfach angeregt, aufgrund der erstmaligen Umsetzung und der noch laufenden Zulassungen, weitere Auktionstermine in diesem Jahr stattfinden zu lassen.

Den aktualisierten Verkaufskalender 2021 und die weiteren drei Termine finden Sie im veröffentlichten Verkaufskalender. Der letzte Termin ist nun der 16. Dezember 2021.

Webinar

Am 5. Oktober 2021 starteten die Verkäufe von nEHS-Zertifikaten im nationalen Emissionshandel an der EEX. Die EEX hatte alle Inverkehrbringer zu einem Webinar eingeladen, in dem über den Zugang zu den Verkäufen informiert wurde und neben aktuellen Informationen von der EEX insbesondere auch eine Auswahl der zukünftigen Intermediäre über ihr Angebot informieren konnten.

Hier finden Sie die Folien. Hier das Video.

Der BDEW sieht im kurzen Verkaufsfenster bis zum 16. Dezember große Herausforderungen.

Der Verkauf von nEHS-Zertifikaten begann am 5 Oktober 2021. Damit startete die Umsetzung des BEHGs in die heiße Phase. Bis zum 16. Dezember 2021 sind jeweils zwei Verkaufsfenster pro Woche eingeplant. Der BDEW hatte diesen sehr kurzen Zeitraum als sehr herausfordernd bezeichnet. Derzeit ist aber nicht absehbar, dass die Umsetzung durch den Gesetzgeber erleichtert werden könnte. Leider sind die verschiedenen Hinweise, die der BDEW aus der Praxis für eine sichere Umsetzung eingebracht hatte, noch unberücksichtigt geblieben.

Hier finden Sie weitere Informationen.

Zurzeit empfiehlt der BDEW daher allen Inverkehrbringer mindestens für dieses Jahr die Beschaffung der 2021er Zertifikate über einen Intermediär zu prüfen. Gleichzeitig fordert er aber die DEHSt und die EEX auf alle Kontoeröffnungen und Zulassungen zügig zu bearbeiten, damit die Energiewirtschaft die Einführung des BEHG erfolgreich umsetzen kann.

Klarstellung erreicht: Keine Anwendung der Finanzmarktregulierung

Eine wichtige Frage konnte der BDEW aber gemeinsam mit dem Energiehandelsverband EFET klären. Am 3. März 2021 hat eine Vertreterin der Bafin gegenüber den Energieverbänden klargestellt:

Brennstoffemissionszertifikate sind keine Finanzinstrumente nach dem KWG, da § 1 Abs. 11 Satz 1 Nr. 9 KWG Emissionszertifikate nach § 3 Nr. 2 und § 9 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes nicht als Finanzinstrumente nennt (sondern nur Emissionsberechtigungen nach dem TEHG) und nach der Gesetzesbegründung zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BT-Drucksache 19/14746, S. 36, zu § 9) Brennstoffemissionszertifikate ausdrücklich vom Anwendungsbereich des § 1 Abs. 11 Satz 1 Nr. 9 KWG ausgenommen sein sollen. Derivate auf Emissionszertifikate nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz sollen nach der Gesetzesbegründung ebenfalls keine Finanzinstrumente sein.

Diese Klärung sieht der BDEW als ausreichend an, damit können sich die Unternehmen auf die Umsetzung des Brennstoffemissionshandel konzentrieren.

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