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Neue Impulse für nachhaltige Investitionen können zur Realisierung der Energiewende beitragen

Der BDEW hat sich an der Konsultation der Technical Expert Group der Europäischen Kommission zum vorläufigen TEG-Bericht zu den technischen Evaluierungskriterien des Verordnungsvorschlags über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen beteiligt. Alle Technologien, die kurz- und langfristig zur Erreichung einer erfolgreichen Energiewende beitragen, sollten diskriminierungsfrei berücksichtigt werden.

Nachhaltige Investitionen Energiewende

© BDEW

Die Energiewende erfordert neue Finanzierungsquellen. Laut der Mitteilung „A Clean Planet for All“ der Europäischen Kommission müssen jährlich zusätzlich zwischen 180 und 290 Milliarden Euro in der EU investiert werden, um das Ziel einer im Jahr 2050 klimaneutralen EU-Wirtschaft zu erreichen. Dieser Investitionsbedarf betrifft insbesondere großvolumige Investitionsvorhaben zur Energieerzeugung und zur Netzinfrastruktur. Um solche Investitionen zu fördern, muss die EU klare und langfristige Signale für die Mobilisierung nachhaltiger Finanzmittel aussenden. 

Daher unterstützt der BDEW grundsätzlich den Vorschlag zur Harmonisierung der Klassifizierungen. Neue Impulse für nachhaltige Investitionen können zur Realisierung der Energiewende beitragen. Damit eine nachhaltige Finanzierung erfolgreich zur Energiewende beitragen kann, sollten alle Technologien die kurz- und langfristig zur Erreichung unserer Ziele beitragen, diskriminierungsfrei berücksichtigt werden.

Damit dieser Beitrag auch in dem TEG-Bericht anerkannt wird, schlägt der BDEW unter anderem folgende Änderungen vor:

  • Konditionierte Nutzung des „Life Cycle Emissions“-Ansatzes (LCE) für alle strom- und wärmeerzeugenden Technologien durch technologiespezifische Standardwerte, anstelle von projektspezifischen Einzelmessungen. Bis zur Ausarbeitung der LCE-Standardwerte durch die Kommission nur Nutzung der direkten gCO2eq / kWh Emissionen als Schwellenwerte, danach Nutzung der LCE-Standardwerte und der direkten gCO2eq / kWh Emissionen.
  • Möglichkeit der nachhaltigen Klassifizierung für hocheffiziente Gaskraftwerke zur Stromerzeugung und für KWK-Anlagen insbesondere vor dem Hintergrund der Beschlüsse der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ und unter Berücksichtigung eines degressiven Dekarbonisierungspfades bis zum Jahr 2050.
  • Klassifizierung des Ausbaus und der Erneuerung von Gasfernleitungs- und Gasverteilernetzen als nachhaltig, wenn der Ausbau oder die Erneuerung die Erhöhung des Anteils von Wasserstoff und anderen dekarbonisierten Gasen ermöglicht und / oder den Wechsel zwischen Gasen mit unterschiedlichen Brennwerten unterstützt.
  • Die Taxonomie sollte kein Instrument zur Bewertung von Unternehmen sein, sondern sich ausschließlich auf wirtschaftliche Tätigkeiten konzentrieren. Wenn die Taxonomie auf Unternehmensebene angewandt wird, sollte dies über den Anteil der wirtschaftlichen Tätigkeiten die nach der Taxonomie als nachhaltig definiert werden an EBITDA oder den Investitionen geschehen.

Der BDEW wird sich weiterhin konstruktiv in den Prozess der Erarbeitung der technischen Evaluierungskriterien einbringen.

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