Die Eckpunkte zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes liegen vor. Wir begrüßen den Ansatz der Vereinfachung und Praktikabilität. Positiv ist auch, dass mit der Novelle zugleich auch die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie verbunden ist und somit ein zusätzlicher Gesetzgebungsprozess vermieden wird, sowie die Beibehaltung der kommunalen Wärmeplanung auch in der Flächendeckung. Die Eckpunkte werfen eine Reihe von Fragen auf, die nun zügig auf Basis eines konkreten Gesetzesentwurfs geklärt werden müssen. Hierzu gehören insbesondere der konkrete Rahmen der „Bio-Treppe“, die eine Gas- bzw. Ölheizungsnutzung mit einem aufwachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe ermöglichen soll, sowie die Ausgestaltung der Grüngasquote, deren Umsetzbarkeit und deren Auswirkungen auf Bezahlbarkeit und auf die Netzinfrastruktur, zudem die Wechselwirkungen mit dem Gasbinnenmarktpaket und KANU 2.0.