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50,2-Hertz-Problem: Allgemeine Informationen

Am 26. Juli 2012 ist die Systemstabilitätsverordnung (SysStabV) in Kraft getreten. Diese regelt die dringend notwendige Nachrüstung von bestimmten Photovoltaikanlagen. Mit der SysStabV werden sich die nachgerüsteten Photovoltaikanlagen in Zukunft in einem gestuften Prozess vom Netz trennen und nicht mehr zeitgleich bei einer Frequenz von 50,2 Hertz (Hz). Auf dieser Seite finden Sie Anwendungshilfen für die Netzbetreiber, die ein einheitliches Vorgehen beim Umrüstungsprozess gewährleisten.

In Europa beträgt die Frequenz im Normalzustand 50 Hertz (Hz). Um die Systemsicherheit zu gewährleisten, muss unter anderem die Netzfrequenz auf 50 Hz gehalten werden. Leichte Schwankungen nach oben und unten sind üblich und werden von den Betreibern der Stromnetze beherrscht. Zu Problemen kann es jedoch kommen, wenn die Frequenz sehr stark von der Normalfrequenz 50 Hz abweicht.

Sollte die Frequenz zum Beispiel auf 50,2 Hz steigen, schalten sich sehr viele kleinere Erzeugungsanlagen (z.B. Photovoltaik-Anlagen) zeitgleich ab (sogenanntes 50,2 Hz-Problem), dadurch könnte es zu einem großräumigen Ausfall des Stromnetzes kommen, einem so genannten Blackout.

Der Verband der Netzbetreiber (VDN) hat in den Jahren 2005/2006 in der Richtlinie „Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ vorgeschrieben, dass alle Photovoltaik-Anlagen bei 50,2 Hz unverzüglich abgeschaltet werden müssen. Durch den dynamischen Ausbau der Photovoltaik - Ende 2011 betrug die in Deutschland installierte Leistung etwa 25 Gigawatt – besteht nunmehr akuter Anpassungsbedarf.

Um einen möglichen Blackout - hervorgerufen durch das 50,2 Hz-Problem - vorzubeugen, wurden Vorsorge-Maßnahmen vom Bundesumweltministerium und dem Bundewirtschaftsministerium gemeinsam mit den Netzbetreibern und Verbänden erarbeitet.

Um das 50,2 Hz-Problem zu lösen, wurde die am 26. Juli 2012 in Kraft getretene Systemstabilitätsverordnung (SysStabV) verabschiedet, welche grundsätzlich die Nachrüstung von mehr als 300.000 Photovoltaikbestandsanlagen (größer 10 Kilowatt) regelt. Zur Durchführung der Nachrüstung sind gemäß der SysStabV die Netzbetreiber verpflichtet. Da jedoch die SysStabV nicht alle Einzelheiten der Nachrüstung regelt, möchte der BDEW in erster Linie die mehr als 900 in Deutschland organisierten Netzbetreiber unterstützen, aber auch die interessierte Öffentlichkeit informieren. Unter anderem werden Sie an dieser Stelle hierzu häufig gestellte Fragen und Antworten darauf finden sowie Hintergrundinformationen zum Nachrüstprozess und Musterformulare, die Ihnen bei der Umsetzung der SysStabV helfen sollen. (siehe Link weiter unten)

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