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US-LNG-Moratorium: Deutsche Gasversorgung nicht gefährdet

BDEW fordert Diversifizierung, Dekarbonisierung und rasche Transformation hin zu Wasserstoff

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© Jochen Tack / Picture Alliance

Am 25. Januar 2024 hat die US-Regierung eine Verordnung zum Stopp aller laufenden Genehmigungsverfahren für LNG-Exportterminals erlassen. Betroffen sind nur nicht bereits genehmigte Projekte. Laut offizieller Bekanntmachung des US-Energieministeriums ist also weiterhin eine Verdoppelung der Exportmenge von derzeit 140 bcm/a auf 260-300 bcm/a möglich. Damit verbleiben signifikante Kapazitäten, um auch in Zukunft Deutschland und Europa mit LNG zu versorgen.

Nach aktueller Faktenlage sollten die kurzfristigen Auswirkungen des US-Genehmigungsstopps begrenzt bleiben. Aus Sicht des BDEW unterstreichen die aktuellen Entwicklungen aber, wie wichtig Diversifizierung und der Fokus auf eine signifikante Reduzierung von Methanemissionen sowie eine rasche Transformation und Dekarbonisierung der Gasversorgung ist. Dabei gilt natürlich auch beim Umstieg auf Wasserstoff, dass Importquellen breit gestreut werden sollten.

Während des Moratoriums sollen durch das US-Energieministerium die Kriterien für Genehmigungen weiterentwickelt werden. Dabei sollen die Klimafolgen allgemein, insbesondere die Methanemissionen entlang der Wertschöpfungskette, lokale Umweltwirkungen und die Wirkung von Exportgenehmigungen auf den inländischen Gaspreis eine Rolle spielen. Dabei sollen auch geopolitische Erwägungen und die Verlässlichkeit der USA aus Sicht verbündeter Staaten mit einbezogen werden. Es ist nicht zu erwarten, dass noch vor den US-Präsidentschaftswahlen am 5. November 2024 die künftigen Kriterien abschließend definiert werden und für betroffene Einzelprojekte Klarheit geschaffen wird. Leider gilt dies in einigen Fällen auch für Exportterminals, über die Langfristverträge von BDEW-Mitgliedsunternehmen bedient werden sollen.

Der BDEW unterstützt deshalb eine Initiative des europäischen Dachverbands, der sich in Schreiben an die US-Regierung und die EU-Kommission gewandt hat und rasch Klarheit über die künftigen Rahmenbedingungen, insbesondere bei bereits geschlossenen Langfristverträgen fordert.

Mehr Informationen bietet ein BDEW-Factsheet zum Thema am Ende dieser Seite.

Ansprechpartner unter anderem Toralf Pilz sowie im Mitgliedebereich der BDEW-website nebenstehend.

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