Ab Januar 2026 sollen Stromkunden bei den Netzentgelten entlastet werden. Die Bundesregierung hat sich deshalb auf einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten in Höhe von 6,5 Milliarden Euro geeinigt. Obwohl das Gesetz noch nicht in Kraft ist, wurde der Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten bei der Berechnung der Netzentgelte berücksichtigt und ist als vorläufiges Netzentgelt in die aktuelle Preiskalkulation der Stromversorger eingeflossen. Damit wollen die Stromversorger sicherstellen, dass ihre Kunden bereits mit der Preisänderung ab 1. Januar 2026 von dem Zuschuss profitieren.
Video: Strompreis im Blick - So wirkt der Netz-Zuschuss
Wie bewertet der BDEW den Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten?
Um die Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie zu erhalten und zu stärken, ist der Zuschuss wichtig. Um Planungssicherheit für Investitionsentscheidungen zu gewährleisten, sollte der Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten direkt für mehrere Jahre verbindlich eingeplant werden.
Eine gleichmäßige Entlastung aller Stromkundinnen und Stromkunden kann der Zuschuss jedoch nicht gewährleisten. Dies wäre über eine vom BDEW geforderte Senkung der Stromsteuer möglich gewesen. Generell gilt: Damit die Energiewende gelingt und die spezifischen Systemkosten sinken, brauchen wir mehr Elektrifizierung. Strom muss attraktiver werden.
Wie wird sich der Bundeszuschuss auf Stromkunden auswirken?
Der Bundeszuschuss gilt dem Übertragungsnetz und wirkt sich generell netzentgeltdämpfend aus. Die Netzentgelte auf der Kundenrechnung bestehen allerdings aus den Kosten für Übertragungs- und Verteilnetze. Übertragungsnetzentgelte werden fast nie direkt an die Kundinnen und Kunden berechnet, sondern an die nachgelagerten Verteilnetzbetreiber. So sinkt durch den Zuschuss ab 2026 der Betrag der vorgelagerten Netzkosten, also die Netzentgeltsumme, die der Verteilnetzbetreiber als Netznutzer des Übertragungsnetzes an den Übertragungsnetzbetreiber zahlen muss.
Wie hoch wird die Entlastung für Stromkunden konkret sein?
Es lässt sich nicht pauschal sagen, wie hoch die Entlastung jedes Kunden im Endergebnis sein wird. Wie stark ein Privathaushalt, ein Gewerbe oder ein Industrieunternehmen von einer Absenkung der Übertragungsnetzentgelte profitiert, ist regional sehr unterschiedlich. Es ist zum einen abhängig davon, wie viel Strom im jeweiligen Verteilnetz aus dem Übertragungsnetz entnommen wird, zum anderen von der Kundenstruktur in dieser Region.
Welche Faktoren die Höhe der Netzentgelte beeinflussen
Relevant ist hier das Verhältnis von Industriekunden zu Gewerbekunden und zu Haushaltskunden sowie deren Abnahmecharakteristika. Auch die jeweilige Netzstruktur wirkt sich aus: So unterscheiden sich etwa die Netzkosten häufig danach, wie das Verhältnis von Mittelspannungs- zum Niederspannungsnetz ist. Auch ist ein Niederspannungsnetz in der Fläche anders als ein Niederspannungsnetz in verdichteten städtischen Räumen.
Dabei handelt es sich vor allem um neue Kundenanschlüsse für Neubauten oder zusätzliche Abnehmer wie Wärmepumpen und Wallboxen, Rechenzentren, Anschlüsse von Erneuerbaren-Energien-Anlagen, Ladeparks für E-Autos oder Batteriespeicher und dafür notwendige Netzverstärkungen aber auch -modernisierungen. Diese Investitionen kosten, gleichzeitig steigt aber auch die Zahl der Kunden, die das Netz über die Netzentgelte mitfinanzieren. Eine verursachungsgerechte Beteiligung der Netzkunden an den Netzkosten kann zukünftig zu geringeren spezifischen Netzentgelten führen. Dies wird im Rahmen der Neuregelung der Netzentgelte mitgedacht.
Relevant sind Veränderungen im Stromverbrauch beziehungsweise der Durchleitungsmengen im Netzgebiet. Je weniger Strom in einem Gebiet aus dem Netz entnommen wird, desto höher fallen die Netzkosten aus und verteuern damit die Netzentgelte pro kWh.
Ganz grundsätzlich gilt: Die Höhe der Netzentgelte basiert auf der Erlösobergrenze für Netzbetreiber, die gesetzlich reguliert wird und von der Bundesnetzagentur genehmigt werden muss. Die genehmigte Höhe des Netzentgelts für die Nutzung des gesamten Netzes wird separat auf der Rechnung des Energielieferanten ausgewiesen.
Wie setzt sich der Strompreis zusammen?
Der durchschnittliche Strompreis für Haushalte ist im derzeitigen Mittel für 2025 im Vergleich zu 2024 um 0,6 Cent pro Kilwattstunde gesunken und beträgt nun durchschnittlich 39,6 Cent pro Kilwattstunde (mehr Daten in der BDEW-Strompreisanalyse). Der Strompreis besteht prinzipiell aus drei Bestandteilen:
- Kosten für Strombeschaffung, Vertrieb, Service und Dienstleistungen des Lieferanten
- Regulierte Netzentgelte
- Steuern, Abgaben und Umlagen