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Zweite Änderungsverordnung der BSI-Kritisverordnung verabschiedet

Die durch das Bundeskabinett festgelegten umfassenden Änderungen werden am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Der BDEW wird zeitnah eine aktualisierte Anwendungshilfe herausgeben.

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© Matthias Balk/ picture alliance

Am 18. August 2021 ist die zweite Änderungsverordnung der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen (BSI-KritisV) durch das Bundeskabinett verabschiedet worden. Der BDEW hat sich in dem Verfahren mit zahlreichen Vorschlägen intensiv eingebracht (News 28.05.21). Die Änderungsverordnung beinhaltet Schärfungen und Ausweitungen von Begrifflichkeiten und Anlagendefinitionen. Zudem werden zukünftig weitere Betreiber der Strom- und Gasversorgung, u.a. wie von Gashandelssystemen oder Gasgrenzübergabestellen, sowie der Mineralölwirtschaft als Kritische Infrastrukturen erfasst. 

Außerdem wurden die Schwellenwerte für Betreiber von Energieanlagen und virtuellen Kraftwerken (Anlagen zur Bündelung / Steuerung elektrischer Leistung) neu geregelt, sodass eine größere Zahl von Betreibern erstmalig von den Vorgaben für Kritische Infrastrukturen betroffen sein wird:

Stromerzeugung
 
  Schwellenwert
Erzeugungsanlage Installierte Nettonennleistung (elektrisch oder direkt mit Wärmeauskopplung verbundene elektrische Wirkleistung bei Wärmenennleistung ohne Kondensationsanteil) in MW oder 104
  installierte Nettonennleistung in MW, wenn die Anlage als Schwarzstartanlage nach § 3 Absatz 2 des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 20. Mai 2020, Aktenzeichen BK6-18-249 kontrahiert ist, oder  0
  installierte Nettonennleistung in MW, wenn die Anlage zur Erbringung von Primärregelleistung nach § 2 Nummer 8 StromNZV präqualifiziert ist. 36
Anlage oder System zur Steuerung / Bündelung elektrischer Leistung Installierte Nettonennleistung (elektrisch) in MW oder 104
  installierte Nettonennleistung in MW, wenn die Anlage als Schwarzstartanlage nach § 3 Absatz 2 des Beschlusses BK6-18-249 kontrahiert ist, oder 0
  installierte Nettonennleistung in MW, wenn die Anlage zur Erbringung von Primärregelleistung nach § 2 Nummer 8 StromNZV präqualifiziert ist. 36

Betreiber Kritischer Infrastrukturen sind gemäß IT-Sicherheitsgesetz u.a. verpflichtet, erhebliche IT-Sicherheitsvorfälle an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu melden sowie technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz ihrer informationstechnischen Systeme umzusetzen und dies regelmäßig gegenüber den Behörden nachzuweisen.

Aus Sicht des BDEW ist eine Anpassung der Schwellenwerte für Energieanlagen und virtuelle Kraftwerke grundlegend sinnvoll und nachvollziehbar, da mit zunehmender Dezentralisierung und Stilllegung großer Erzeugungseinheiten die systemische Relevanz weiterer Anlagen zunimmt. Der BDEW hatte sich daher mit einem Branchenvorschlag eingebracht, der neben einem quantitativen Kriterium (Netto-Nennleistung) ebenfalls qualitative Kriterien, wie die Primärregel- und Schwarzstartfähigkeit, berücksichtigt. Auf diesem Weg können diejenigen Anlagen gezielt adressiert werden, die tatsächlich eine systemische Relevanz für das Energiesystem haben.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hatte ursprünglich eine wesentlich schärfere Absenkung der Schwellenwerte für Energieanlagen auf 36 MW elektrische Netto-Nennleistung vorgeschlagen, die der BDEW aufgrund negativer volkswirtschaftlicher wie systemischer Auswirkungen als untauglich bewertet hatte. Somit konnte der BDEW, gemeinsam mit dem VGB PowerTech, eine massive, pauschale Absenkung der Schwellenwerte konstruktiv vermeiden. 

Mit Blick auf die Wasserwirtschaft wurden Schärfungen von Anlagendefinitionen vorgenommen, wie z.B. für „Gewinnungsanlagen (Wasserwerk)“ oder „Leitzentralen“ zur Abwasserentsorgung. 

Der BDEW aktualisiert zurzeit die BDEW-Anwendungshilfe zur BSI-KritisV sowie zum IT-Sicherheitsgesetz 2.0 und wird allen Mitgliedsunternehmen zeitnah eine überarbeitete Version zur Verfügung stellen. Weitere Informationen zur aktuell gültigen BSI-KritisV sowie zum IT-Sicherheitsgesetz 1.0 sind in der BDEW-Anwendungshilfe zu finden. 

Soforthilfen für Hochwassergebiete

Die Bundesregierung hat Soforthilfen für die Hochwassergebiete auf den Weg gebracht. Der BDEW hat dazu einen Newsbeitrag veröffentlicht und bietet weitere Infos zum Thema. Wir verweisen gerne auch auf die Informationen der Bundesregierung.

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