Dazu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:
„Mit der Änderung des Gebäudeenergiegesetzes zum Gebäudemodernisierungsgesetz schafft die Bundesregierung wichtige Voraussetzungen für einfachere und verständlichere Vorgaben bei der Heizungsmodernisierung. Jetzt kommt es darauf an, daraus einen konsistenten und investitionssicheren Transformationsrahmen zu machen. Dafür müssen Dekarbonisierungspfad, kommunale Wärmeplanung und Infrastrukturentwicklung ein Gesamtbild zeichnen. Außerdem müssen sich die Regelungen im Gebäudemodernisierungsgesetz daran messen lassen, in welchem Umfang sie zur Erreichung der klimapolitischen Ziele beitragen. Eine zentrale Rolle spielt dabei die geplante Evaluation des Gesetzes in 2030 zu eben diesem Beitrag. Zu begrüßen ist, dass im Kabinettsentwurf die Klimaneutralität des Gebäudesektors bis 2045 ausdrücklich als Ziel hervorgehoben wurde.
Es ist zentral, dass die kommunale Wärmeplanung ihre Steuerungswirkung behält und ein wirtschaftlicher Infrastrukturbetrieb gewährleistet ist. Technologieoffenheit bei Heizungslösungen darf nicht dazu führen, dass zentrale Infrastrukturentscheidungen unterlaufen werden. Das konterkariert sowohl volkswirtschaftliche als auch betriebswirtschaftliche Effizienz. Mehrfach-Infrastrukturen können die Kosten für die Wärmeversorgung der Menschen deutlich erhöhen und sollten daher wo möglich vermieden werden. Es muss daher sichergestellt sein, dass mit einem geordneten Planungsprozess mit entsprechenden Netzentwicklungsplänen jederzeit ein wirtschaftlicher Netzbetrieb erfolgen kann. Im Interesse aller Kunden muss klar kommuniziert werden, wo langfristig leitungsgebundenes Gas oder Fernwärme verfügbar sein wird und wo nicht.
Notwendig sind daher vor allem verlässliche Transformationsregelungen. Dazu gehört ein rechtssicherer Dekarbonisierungspfad. Bei Bio-Treppe und Grüngasquote bedarf es einer verlässlichen und realistischen Abschätzung des vorhandenen „Bio-Potenzials“ anhand einer nationalen Biomassestrategie.
Positiv ist, dass zentrale Leitplanken der europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) bereits im Entwurf aufgegriffen werden. Insbesondere die Einführung des Zielbildes der Nullemissionsgebäude, Regelungen zur Nutzung von Solarenergie sowie die Anpassung der Anforderungsgrößen schaffen mehr Planungs- und Investitionssicherheit.
Parallel zum GModG wurden Änderungen des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) beschlossen. Der neue GEIG-Entwurf bildet eine gute Grundlage für den weiteren Hochlauf der Elektromobilität in Deutschland. Positiv ist insbesondere, dass die Möglichkeiten zur Flexibilisierung und zum Pooling die gemeinsame Ausstattung von Stellplätzen mit Ladepunkten weiterhin ermöglichen. Kritisch zu sehen ist die mit 2,2 KW vorgelegte Leistungsvorgabe, welche die Vorgaben der AFIR (1,3 KW) deutlich übersteigt.
Wichtig ist darüber hinaus, dass die Umsetzung insgesamt bürokratiearm ausgestaltet wird. Informations- und Nachweispflichten sollten einfach, verständlich und praxistauglich ausgestaltet werden, damit die Energie- und Wärmewende effizient umgesetzt werden kann.“
Die BDEW-Stellungnahme zum Gebäudemodernisierungsgesetz finden Sie hier.