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BDEW zu EEG-Ausschreibung für Windenergie an Land:

„Anhebung der Gebotshöchstwerte bilden die aktuellen Kostensteigerungen ab“

Die Bundesnetzagentur hat heute die EEG-Ausschreibungsparameter für Windenergie an Land zum Gebotstermin 1. Februar 2023 bekanntgegeben. In diesem Zusammenhang wurden einige Neuerungen umgesetzt, unter anderem wurden die Gebotshöchstwerte auf 7,35 ct/kWh angehoben. Das entspricht einer Anhebung um 25 Prozent, ausgehend vom bisherigen Höchstwert in Höhe von 5,88 Cent/kWh. Mit der Anhebung strebt die Bundesnetzagentur eine höhere Beteiligung bei den Ausschreibungsverfahren an.

„Die heute bekannt gewordene Anhebung der Gebotshöchstwerte bei Erneuerbaren-Ausschreibungen sind eine gute Nachricht für den Erneuerbaren-Ausbau“, erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Die Bundesregierung hat damit auf die aktuellen Marktentwicklungen reagiert und eine pragmatische, einfach umsetzbare Lösung für die Kostensteigerungen bei Windenergieanlagen vorgelegt. Diese setzt die Bundesnetzagentur nun um. Es ist gut, dass die Bundesnetzagentur ihren Rahmen voll ausgeschöpft hat und die Gebotshöchstwerte um volle 25 Prozent angehoben hat. Wichtig bei der gefunden Lösung ist, dass vor Auktionsbeginn klar ist, wie hoch die Vergütung ausfallen wird. Damit erhalten Windparkprojektierer und ihre Banken die nötige Investitionssicherheit und können sich an den Auktionen beteiligen. Denn: Aus der Krise können wir uns nur herausinvestieren. Jede zusätzliche erneuerbare Kilowattstunde kann einen Beitrag leisten, um die Energiepreise zu senken und die Versorgung zu sichern.

Die Anhebung der Gebotshöchstwerte war notwendig geworden, da unter anderem der Druck auf die Rohstoffpreise als Folge des russischen Angriffskriegs sowie das erhöhte Zinsniveau den Erneuerbaren-Ausbau zunehmend verteuern. Die signifikanten Kostensteigerungen waren ein Grund dafür, dass viele hundert Megawatt an genehmigten Windenergieprojekten sich nicht an Ausschreibungen beteiligt haben und infolgedessen die letzten beiden Ausschreibungen bei Windenergieanlagen unterzeichnet waren.

„Noch wichtiger als die kurzfristig nötig gewordene Anpassung der Höchstwerte ist die zeitnahe Verfügbarkeit von Flächen, damit mehr genehmigte Projekte an den Ausschreibungen teilnehmen. Die Festlegung von verbindlichen Flächenzielen für die Windenergie an Land für die Bundesländer müssen daher wesentlich schneller kommen als bis Ende 2032: Zwei Prozent tatsächlich bebaubare Fläche des Bundesgebiets müssten bereits bis zum Jahr 2025 vollständig ausgewiesen sein, will die Bundesregierung die nötigen und parallel im EEG festgelegten Ausbauziele bis 2030 erreichen,“ betont Andreae.

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