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BDEW zu den Ergebnissen der Ausschreibung für Solaranlagen:

Ausschreibungsmengen sollten deutlich angehoben werden

BDEW-PV-Strategie zeigt Maßnahmen und Instrumente zur Beschleunigung des Photovoltaik-Ausbaus auf

Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der Ausschreibung für Solaranlagen zum Gebotstermin 1. Juni 2021 bekanntgegeben. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Die Ergebnisse der Ausschreibung für Solar-Anlagen sind erfreulich. Die erneute Überzeichnung zeigt den ungebrochenen Willen der Energiebranche, neue PV-Projekte zu realisieren. Die wiederholt mehrfache Überzeichnung der Ausschreibung verdeutlicht, dass es ausreichend Projekte für einen beschleunigten Ausbau gibt. Eine deutliche Anhebung der Ausschreibungsmengen ist daher sinnvoll, wenn nicht eine Vielzahl von Projekten unnötig aufgeschoben oder ausgesetzt werden soll.

Dass Ausschreibungen sich bewährt haben und weiterhin das richtige Instrument sind, zeigt sich an der erfreulichen Kostendegression: Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert ist mit 5 ct/kWh weiterhin sehr  niedrig. Wichtig ist es jetzt, die Rahmenbedingungen der Ausschreibungen weiter zu verbessern, denn mit Blick auf die jüngst verschärften Klimaschutzziele und den zunehmenden Bedarf an Erneuerbaren Energien brauchen wir einen regelrechten PV-Boom.

In unserer BDEW-PV-Strategie schlagen wir deshalb vor, die jährlichen Ausschreibungsvolumina für PV-Dach- und Freiflächen dauerhaft auf jeweils mindestens 5 Gigawatt zu erhöhen. Die Leistungsgrenze für PV-Freiflächenanlagen, die über das EEG gefördert werden, sollten aus unserer Sicht auf 30 MW angehoben werden.

Der Photovoltaik-Ausbau darf zudem nicht an fehlenden Flächen scheitern. Deshalb brauchen wir auch innovative Konzepte wie Agri-PV oder schwimmende Solar-Anlagen. Aber auch die Bundesländer sind in der Pflicht: Sie sollten die Länderöffnungsklausel nutzen, um mehr Flächen für die Photovoltaik zu erschließen. Alternativ muss der Bund eine einheitliche Lösung schaffen. Und wir müssen auch die Dächer wesentlich stärker nutzen: Es muss attraktiver für Haushalte und Gewerbe werden, eine PV-Anlage aufs Dach zu montieren.

Deshalb sollten die Anlagenbetreiber die Wahl haben, wie sie den regenerativen Strom nutzen: Zum Eigenverbrauch, für die Belieferung an Dritte im Wohn-Quartier oder zur Vermarktung des Stroms an der Börse. Hemmschwellen für die Dachflächen-Photovoltaik müssen beseitigt werden.“

Separate PV-Ausschreibung für PV-Dachanlagen (2. Segment)

Erstmals fand auch eine separate Ausschreibung für PV-Dachanlagen im Leistungsbereich zwischen 300 und 750 kW freiwillig und ab 750 kW verpflichtend mit einem Volumen von 150 MW statt. Hierbei wurden 114 Gebote mit einem Umfang von 152 MW bezuschlagt. Dies zeigt, dass das neu eingeführte Ausschreibungssegment auf deutliches Interesse der Branche stößt. Dennoch müssen auch hier die Rahmenbedingungen verbessert werden, will man ambitionierte PV-Ausbauziele erreichen. Dazu zählt der BDEW eine deutliche Erhöhung dieser Ausschreibungsvolumina.

Des Weiteren bedarf es einer Vereinfachung und Digitalisierung von Anmeldeprozessen. Dies sollte durch eine „One-Stop“-Anmeldung beim Marktstammdatenregister der BNetzA, die sämtliche weitere Anmeldungen ersetzt und einer digitalen Umstellung sämtlicher Prozesse der Anmeldung und Informationsbereitstellung erfolgen.

Wie der notwendige Boom funktionieren kann, schreibt der BDEW in seiner PV-Strategie, die Sie unter diesem Link finden.

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