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BDEW und VKU zur BNetzA-Einigung auf Kompromiss zur 450 MHz-Frequenzvergabe

Heute hat sich die Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur (BNetzA) gemeinsam mit dem Beirat auf den politischen Kompromiss der zuständigen Ressorts der Bundesregierung geeinigt.

Der politische Kompromiss sieht eine vorrangige Nutzung der 450 MHz-Funkfrequenzen für die Anwendungen der kritischen Infrastrukturen, vor allem in der Energie- und Wasserwirtschaft, vor. Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sollen verbleibende Kapazitäten prioritär angeboten werden, sofern es keine Beeinträchtigungen für die Anwendungen der kritischen Infrastrukturen gibt.

Dazu erklären Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin BDEW und Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer VKU:

„Wir begrüßen, dass Präsidentenkammer und Beirat den politischen Kompromiss der Bundesregierung umsetzen und mit ihrer Einigung das Vergabeverfahren auf den Weg bringen. Damit leistet die Bundesnetzagentur einen wichtigen Beitrag, um die Energiewende, den Klimaschutz und die Versorgungssicherheit sowie den Schutz kritischer Infrastrukturen voranzubringen.

Grundsätzlich gilt: Für die zunehmend dezentrale und digital gesteuerte Strom- und Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien sowie die Wasserversorgung braucht die Energie- und Wasserwirtschaft die 450 MHz-Funkfrequenz. Das dient dem Klimaschutz und der Versorgungssicherheit. Denn mit dieser sicheren und hochverfügbaren Kommunikationslösung können wir unsere Netze digitalisieren und optimal steuern. Damit können wir das hohe Niveau an Versorgungssicherheit halten und auch den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität vorantreiben. Davon profitiert der Wirtschaftsstandort Deutschland. Da die Funkfrequenz auch im Falle eines Blackouts funktioniert, ist die Entscheidung der BNetzA ein wichtiger Beitrag, um kritische Infrastrukturen wirksam zu schützen.“

Hintergrund zum weiteren Verfahren:

Mit der heutigen BNetzA-Einigung von Präsidentenkammer und Beirat (sog. „Benehmensentscheidung“) kann das Frequenzvergabeverfahren starten. Es wird als Ausschreibung durchgeführt. Details zur Mitnutzung werden noch seitens der BNetzA dargelegt. Dazu wird die Entscheidung im Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Bewerber (sog. „Verfahrensteilnehmer“) erhalten dabei eine angemessene Frist, ihre Bewerbungen zu erstellen und einzureichen. Nach Auswertung und Bewertung der Bewerbungen entscheidet die Bundesnetzagentur anhand der Ausschreibungskriterien über den Zuschlag an den erfolgreichsten Bewerber und teilt die Frequenzen befristet bis Ende 2040 zu.


Weitere Informationen:

Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)
Birgit Heinrich
Telefon: (030) 300199-1170
presse@bdew.de

Verband kommunaler Unternehmen (VKU)
Anna Theresa Kammer
Telefon: (030) 58580-225
kammer@vku.de

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