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Statement für die Presse

BDEW zu den Ausschreibungsergebnissen für Windenergie an Land und Solarenergie

Zu den heute von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Ausschreibungsergebnissen für Windenergie an Land und Photovoltaik-Anlagen erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

Die abermals unterzeichnete Ausschreibungsrunde zeigt einmal mehr, dass die aktuell genehmigten Windenergievolumina an Land bei Weitem nicht ausreichen, um das Ziel von 65 Prozent Erneuerbaren Energien am Stromverbrauch bis 2030 zu erreichen. 

Deshalb ist es besonders wichtig, dass die im Regierungsentwurf der EEG-Novelle vorgesehenen Maßnahmen zur Ausweisung von Flächen für die Windenergie tatsächlich umgesetzt werden. Auch die Koordination zwischen Bund, Ländern und Kommunen muss sich verbessern. Bund und Länder müssen jetzt echten Willen beweisen, den Windenergieausbau an Land voranzutreiben. 

Nur dann werden künftig ausreichend Gebiete zur Verfügung stehen, um den Windzubau auf das notwendige Niveau zu bringen. Die Bundesländer müssen insbesondere auf die durch die Länderöffnungsklausel neu ermöglichte Festsetzung pauschaler Mindestabstände verzichten, denn gerade dadurch gehen viele nutzbare und nicht durch Naturschutzbelange ausgeschlossene Flächen verloren. 

Das Ergebnis der Ausschreibung für Photovoltaik macht deutlich, wie kostengünstig mittlerweile große Volumina an Freiflächen-Photovoltaik realisiert werden können. Angesichts der erheblichen Überzeichnung gilt es nun, den Weg zur Realisierung von 5 GW Photovoltaik zu ebnen, damit die zahlreichen baureifen Projekte auch die Chance auf Realisierung erhalten. 

Problematisch ist, dass trotz Ausweitung der Flächenkulisse im EEG-Entwurf geplant ist, das jährliche Ausschreibungsvolumen schrittweise von 1,9 GW auf 1,5 GW jährlich zu verringern.  Angesichts der ambitionierten Ausbauziele im Bereich der Erneuerbaren Energien muss stattdessen der Korridor zur Zielerreichung für die Photovoltaik schrittweise angehoben werden.   

Das Ergebnis der gemeinsamen Ausschreibung von kombinierten Erneuer-baren-Projekten zeigt, dass die Bundesregierung mit der Ausgestaltung der Innovationsausschreibungen schon einen Schritt in die richtige Richtung gegangen ist. 

Nun muss der Gesetzgeber im EEG nachjustieren, denn die Innovationsausschreibungen können noch mehr leisten: So bietet dieses Ausschreibungssegment die Chance, die Nutzung von Strom in Zeiten negativer Preise für eine Reihe von Flexibilitäten voran zu bringen. In der Innovationsausschreibung könnten Projekte zur Wasserstofferzeugung, lokale Wärmeerzeugung aus Erneuerbaren-Strom oder weitere regionale Flexibilitäten gefördert werden.

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