„Knapp 19 Prozent des bezuschlagten Volumens ging an Bürgerenergiegesellschaften. Das zeigt: Kleinere Akteure haben auch ohne Privilegien realistische Chancen auf Erfolg. Die Privilegien für Bürgerenergiegesellschaften können und sollten daher dauerhaft und zeitnah vor den kommenden Ausschreibungsrunden aufgehoben werden. Dass das Ausschreibungsvolumen erstmalig unterzeichnet wurde, zeigt dass die Bundesregierung die richtigerweise im Koalitionsvertrag vereinbarten Sonderausschreibungen für Erneuerbare Energien klug über die Legislaturperiode verteilt verauktionieren muss, um Preis treibende Faktoren zu reduzieren.“