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Pressestatement

BDEW zum Start des Festlegungsverfahrens nach §14a Energiewirtschaftsgesetz

Heute hat die Bundesnetzagentur über das Festlegungsverfahren zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach §14a Energiewirtschaftsgesetz informiert. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Es ist gut und notwendig, dass der Prozess zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen nun weiter geht. Positiv ist auch, dass der Vorschlag der Bundesnetzagentur nun zwei wichtige Punkte vereint: Er schafft Preisanreize für das sogenannte netzdienliche Verhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher und räumt Netzbetreibern die Möglichkeit ein, den Strombezug in Engpasssituationen kurzzeitig zu dimmen. Damit liegt ein durchweg praktikabler Vorschlag auf dem Tisch.

Die vorgeschlagenen statisch variablen Netzentgelte bieten einen guten Startpunkt. So können anhand von bestehenden Daten Zeitfenster benannt werden, in denen in den vergangenen Jahren der Stromverbrauch besonders hoch oder besonders niedrig war. Auf dieser Basis kann der Stromnetzbetreiber die Netzentgelte für bestimmte Zeitfenster günstiger machen. Damit entsteht ein wirtschaftlicher Anreiz für die Verbraucherinnen und Verbraucher, einen Teil des Verbrauchs freiwillig aus den Hochlastzeiten in Niedriglastzeiten zu verlagern. Also beispielsweise das E-Auto nicht um 18 Uhr, sondern um 21 Uhr zu laden.

Sollten diese Maßnahmen nicht ausreichen und ein Engpass drohen, kann der Netzbetreiber im Interesse aller Kundinnen und Kunden den Strombezug kurzzeitig dimmen. Bevor es also zu einem möglichen Stromausfall kommen würde, würde man mit einem Regler den Stromfluss bei den größten Verbrauchern etwas herunterregeln. Für die Haushalte heißt das: Das Auto würde in diesem Zeitabschnitt etwas langsamer geladen – für die Nutzerinnen und Nutzer kaum spürbar. Dieses Instrument ist vor dem Hintergrund des exponentiellen Zuwachses von zusätzlichen Erzeugungsanlagen und Verbrauchseinrichtungen für die Netzbetreiber essenziell. So haben sich seit 2021 die Anzahl der anzuschließenden PV-Anlagen und die Anzahl der anzuschließenden Wallboxen mehr als verdreifacht. Damit sich diese positive Entwicklung weiter fortsetzen kann und die Anlagen rasch ins Stromnetz integriert werden können, brauchen die Netzbetreiber dieses Regelungsinstrument. Zusätzlich werden und müssen aber auch wettbewerbliche Angebote für Kunden zur Nutzung von Flexibilität ausgebaut werden und an Bedeutung gewinnen.

Da es zu diesem Vorgehen immer wieder Fragen und Unsicherheiten gab, kurz drei Fakten:
Erstens: Es geht um eine kurzfristige Dimmung des Strombezugs an einem definierten Punkt, z.B. der Wallbox.  Das E-Auto kann für eine gewisse Zeit weniger schnell laden, es lädt aber weiterhin. Der Haushalt selbst bleibt davon unberührt: Kühlschrank, Waschmaschine und Internet laufen weiter wie bisher. Damit wird die Stromversorgung – auch die der Nachbarn – jederzeit gewährleistet.
Zweitens: Die Regelung gilt nicht für alle Haushalte gleichermaßen. Sie ist lediglich auf die Haushalte beschränkt, die steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie eine Wallbox oder eine Wärmepumpe installiert haben. Ähnliche Regelungen finden bereits heute erfolgreich Anwendung bei speziellen Wärmepumpentarifen.
Drittens: Nach wie vor ist die oberste Prämisse der intelligente Netzausbau. Die Möglichkeit zur kurzzeitigen Dimmung ist eine Ultima Ratio – Maßnahme, bis das Netz an den neuen Bedarf angepasst ist. Die punktuelle Steuerung ersetzt den Netzausbau nicht, sondern gewährleistet kurzfristig die Versorgungssicherheit. Niemand muss Sorge haben, dauerhaft gedimmt zu werden.“

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