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Statement für die Presse:

BDEW zum Treffen der Agrarminister

Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser zum Treffen der Landesagrarminister mit Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner:

„Die geltende Düngeverordnung aus dem Jahr 2017 weist erhebliche Schwächen auf. Um ein erneutes Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland zu verhindern, muss substanziell nachgebessert werden.

Unlängst veröffentlichte das Institut für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht in Trier ein Rechtsgutachten, das dem deutschen Düngerecht nach wie vor eklatante Mängel bescheinigt. Das Gutachten sieht an mehreren Punkten Verbesserungsbedarf. Allem voran notwendig ist dem Gutachten zufolge die zeitliche und flächenbezogene Begrenzung der Ausbringung von Düngemitteln. Aktuell wird von zu vielen Ausnahmeregelungen zu großzügig Gebrauch gemacht. Gleichzeitig werden bereits bestehende Grenzen, etwa für die Ausbringung von Dung, nicht ausreichend umgesetzt.

Der BDEW unterstützt die Forderung nach einem konsequenten Gewässerschutz. Dies bedeutet m Einzelnen: Die bereits festgelegte Obergrenze von 170 Kilogramm Stickstoff pro Hektar Ackerfläche muss künftig ohne Ausnahmen gelten. Schlupflöcher, mit denen diese Grenze bisher umgangen wird, müssen geschlossen werden. Zudem müssen die Vorgaben zur Düngebilanzierung für alle landwirtschaftlichen Betriebe gelten. Damit Böden und Gewässer sich regenerieren können, müssen vor allem nitratgefährdete Gebiete konsequent geschützt werden. Dazu ist eine transparente Ausweisung der nitratgefährdeten Gebiete und der Maßnahmen flächendeckend notwendig. Dazu gehört eine verbindliche Umsetzung und Kontrolle durch die zuständigen Behörden. Bisher gibt es hier immer noch zu viele Ausnahmeregelungen. Dies betrifft insbesondere Sonderkulturen und Gemüseanbau, Sperrfristen und Gewässerrandstreifen. Auch die technische Ausstattung für die Aufbringung der Wirtschaftsdünger ist vielerorts noch unzureichend. Sie entspricht nicht den geltenden Anforderungen. Außerdem sollte die Europäische Union die Förderung landwirtschaftlicher Projekte an den Anforderungen des Umwelt- und Gewässerschutzes ausrichten und so Fakten schaffen, die zur Einhaltung der Grenzwerte und zur Umsetzung des Gewässerschutzes motivieren.“

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