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BDEW zur Einführung eines EU-Gaspreisdeckels

Die EU-Energieminister haben sich gestern auf die Einführung eines Gaspreisdeckels an der europäischen Großhandelsplattform TTF geeinigt. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Die von den EU-Energieministern beschlossene Marktkorrekturmechanismus ist ein starker Eingriff, dessen Folgewirkungen kaum vorherzusehen sind, ohne dass sein Nutzen eindeutig belegt ist. So könnte der Gaspreisdeckel die Lage bei der Gasversorgung weiter verschärfen, da er Europas Wettbewerbssituation schwächt und LNG-Lieferanten in Asien möglicherweise höhere Preise erzielen können. Auch die Stabilität der europäischen Gasmärkte könnte leiden. So ist damit zu rechnen, dass die Liquidität der Großhandelsplattform TTF signifikant beeinträchtigt wird. Dies würde das Risikomanagement der Unternehmen fundamental verändern und dürfte in der Folge zur Beeinträchtigung der Finanzmärkte führen. Daher ist es richtig, dass die Bundesregierung in den Verhandlungen durchgesetzt hat, dass die Risiken des Mechanismus noch vor Inkrafttreten von ACER und ESMA überprüft werden sollen und die Verordnung zudem klare Kriterien zur Deaktivierung bei unerwünschten Folgen vorsieht.

Grundsätzlich positiv ist, dass der Mechanismus statt eines starren Preisdeckels im Ergebnis nun eine dynamische, an einen globalen LNG-Referenzpreis gekoppelte Preisobergrenze vorsieht. Die Auslöseschwelle von 180 Euro/MWh an drei Tagen ist mit Blick auf das Marktgeschehen allerdings deutlich niedriger als von der EU-Kommission im November noch vorgeschlagen. Es besteht die Gefahr, dass wir uns künftig in einem ständigen Wechsel zwischen Phasen befinden, in denen die Preisobergrenze gilt und dann wieder nicht gilt. Allein im zurückliegen Jahr wurde der Wert von 180 Euro/MWh mehr als 40 mal überstiegen. Dies widerspricht dem eigentlichen Ziel, den Preisdeckel nur selten zur Anwendung kommen zu lassen.

Sinnvoll ist, dass der Mechanismus frühstens ab dem 15. Februar 2023 angewendet werden soll und damit etwas mehr Vorlauf besteht als zwischenzeitlich diskutiert. Dies gibt den Unternehmen Zeit, sich vorzubereiten. Zudem wurde der Mechanismus richtigerweise auf ein Jahr befristet. Kritisch sehen wir hier allerdings, dass nun im Rahmen des bis zum 1. November 2023 vorgesehen Reviews durch die Kommission ein möglicher Vorschlag zur Verlängerung angelegt ist. Dies schafft zusätzliche Planungsunsicherheit bei den Unternehmen.“

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