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BDEW zur EU-Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie:

EU-Parlament, Europäischer Rat und EU-Kommission haben sich auf die Ausgestaltung der Novelle der Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie (EPBD) geeinigt. Ihr Ziel ist, den Gebäudesektor auf dem Pfad hin zur Klimaneutralität voranzubringen. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Die Novellierung der Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie ist ein wichtiger Baustein, um das Tandem aus Erneuerbare Energien und Energieeffizienz im Gebäudesektor zu stärken. Die vorliegende Einigung enthält zahlreiche wichtige Maßnahmen, die den CO2-Austoß von Gebäuden senken und diese besser ins Energiesystem integrieren.

Mit Blick auf die Klimaziele ist es richtig, dass die EPBD zukünftig erstmals direkte energetische Anforderungen an den Gebäudebestand stellen soll. Diese sollen in Form von Primärenergieeinsparzielen über den gesamten Gebäudebestand eines Mitgliedsstaats erfüllt werden. Die genaue Ausgestaltung wird richtigerweise den Mitgliedsstaaten überlassen. Entscheidend für eine sinnvolle Umsetzung in Deutschland ist, dass bereits erreichte Erfolge im Übergang auf Erneuerbare Energien Teil der Lösung bleiben. Beispielsweise wäre es nicht zielführend, Investitionen zu gefährden, indem Hausneuanschlüsse nur an vollständig dekarbonisierte Wärmenetze zugelassen werden. Entscheidend wird auch eine klare Definition des Zielbildes „Nullemissionsgebäude“ für Neubau und umfassend sanierte Gebäude sein.

Das in der EPBD vorgesehene Ende der Förderung rein fossiler Heizungen ab 2025 hat Deutschland bereits in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umgesetzt. Als Phase-out für fossile Energieträger beim Heizen und Kühlen wird in der EPBD 2040 vorgeschlagen. Dafür müssen Infrastrukturbelange und lange Investitionszyklen im Gebäudesektor von Anfang an berücksichtigt werden. Dies ist wichtiger als kurzfristige Technologieverbote.

Es ist gut, dass zukünftig im Neubau grundsätzlich eine solare Dachnutzung mitgedacht werden soll. Zukünftige Ausstattungspflichten sind auch für Deutschland eine Chance, den regulatorischen Flickenteppich in den Bundesländern zu überwinden und bundeseinheitliche Regelungen zu schaffen.

Die Vorgaben zur Ladeinfrastruktur integrieren Gebäude weiter in das Energiesystem. Es ist sinnvoll, dass auch bidirektionale Systeme nun in der Richtlinie abgebildet werden. Ihren Einsatz sieht der BDEW jedoch vorwiegend im privaten Ladebereich.“

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