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Statement für die Presse

BDEW zur Novelle der TEN-E-Verordnung

Gestern hat die EU-Kommission ihren Vorschlag für die Überarbeitung der TEN-E-Verordnung vorgelegt. Die Verordnung hat zum Ziel, die Weiterentwicklung der Strom- und Gasinfrastruktur im europäischen Energiebinnenmarkt zu fördern. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Mit der Novelle der TEN-E-Verordnung konkretisiert die EU-Kommission mit einem ihrer ersten legislativen Vorschläge den Rechtsrahmen zur Umsetzung des Green Deals. Sie stellt damit die Weichen für den Ausbau einer grenzüberschreitenden Infrastruktur, die den Weg hin zu einer klimaneutralen Energieversorgung 2050 ebnen soll. Richtig und wichtig ist, dass die Kommission in ihrem Vorschlag die bestehende Erdgasinfrastruktur als wichtigen Ausgangspunkt für die Integration klimaneutraler Gase berücksichtigt. Die bestehende Erdgasinfrastruktur ist in der Tat notwendige Voraussetzung für zahlreiche förderfähige Wasserstoff-Projekte, sie sollte aber auch für die Beimischung von Gasen mit niedrigem CO2-Gehalt genutzt werden.

Die Nutzung klimaneutraler Gase muss allerdings stärker auch für die Kunden in den Gasverteilernetzen mitgedacht werden – das heißt für die Wärmeversorgung sowie für die 1,6 Millionen an die Gasverteilernetze angeschlossenen industriellen und gewerblichen Letztverbraucher. Die bestehende Infrastruktur auf Verteilnetzebene H2-ready zu machen, erfordert bereits heute einen Finanzbedarf für Verteilnetzbetreiber und Stadtwerke. Hier greift der Vorschlag der EU-Kommission aufgrund seiner Fokussierung auf grenzüberschreitende Projekte zu kurz. Innovative Projekte ohne direkte Verbindung zu anderen Mitgliedsstaaten – sowohl in den Gas- als auch in den Stromnetzen – bleiben unberücksichtigt, obgleich sie ebenfalls signifikant zu den Zielen der Verordnung beitragen. Hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf.

Wir freuen uns, dass die Novelle der TEN-E-Verordnung konsistent an die kürzlich veröffentlichte EU-Offshore-Strategie anknüpft. So sollen u.a. Anreize für Investitionen in die im Rahmen von TEN-E-geförderten Offshore-Projekte durch den Abbau von administrativen Hürden geschaffen werden.“

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