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BDEW zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz:

„Chance für eine vorausschauendere, langfristiger ausgerichtete Energiepolitik“

Das Bundesverfassungsgericht hat heute geurteilt, dass das im Jahr 2019 verabschiedete Klimaschutzgesetz zu kurz greife und den Gesetzgeber dazu verpflichtet, bis Ende kommenden Jahres die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Die Energiewirtschaft braucht für eine entschlossene Transformation zur Klimaneutralität 2050 verlässliche Planungs- und Investitionsbedingungen, die die Erreichung dieses Ziels ermöglichen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts könnte eine Chance für eine vorausschauendere, langfristiger ausgerichtete Energiepolitik im Sinne des Pariser Abkommens sein – für den Ausbau der Erneuerbaren Energien, den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft sowie eine klimaneutrale Mobilität und Wärmeversorgung. 

Klar ist: Je schneller wir schon heute hierfür die richtigen Weichen stellen, desto weniger Last nehmen wir mit auf die Strecke von 2030 bis 2050. Die Politik muss hierzu notwendige Impulse setzen, zum Beispiel durch eine möglichst baldige Erhöhung der Ausbaupfade für Windenergie und Photovoltaik und eine Reform des Abgaben- und Umlagensystems zur Entlastung der Stromverbraucher. Bei allen notwendigen Entscheidungen muss die Versorgungssicherheit immer mitgedacht werden.“

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