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BDEW zur heutigen Anhörung zur EnWG-Novelle im Bundestag:

„Das Tempo beim Umbau der Energieversorgung muss drastisch erhöht werden“

Heute findet im Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie eine Anhörung zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie einer Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) statt. Hierzu erklärt Kerstin, Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, die als Sachverständige geladen ist:

„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Klimapolitik und die neuen europäischen Ziele zur CO2-Reduktion bis 2030 bedeuten eine Zeitenwende in der Energie- und Klimapolitik. Das Tempo beim Umbau der Energie- und Wärmeversorgung, des Verkehrssektors und der Industrie muss drastisch erhöht werden. Die im EEG 2021 festgelegten Ausbauziele bilden den tatsächlichen Bedarf an Erneuerbaren Energien, der sich aus dem ambitionierten European Green Deal und dem neuen Klimaschutzgesetz ergibt, nicht mehr ab. Eine Anhebung des Erneuerbaren-Ausbauziels auf mindestens 70 Prozent ist notwendig. 

Aber Ziele zu setzen allein reicht nicht aus. Bis 2030 müssen wir unter anderem mindestens 100 Gigawatt (GW) Wind-Onshore und mindestens 150 GW Photovoltaik zubauen. Wir brauchen deshalb die richtigen Maßnahmen, um einen PV- und Wind-Boom auszulösen: Hierzu gehören eine Beschleunigung und Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie die Ausweisung zusätzlicher Flächen für Windräder und PV-Anlagen.

Um grünen Strom zu speichern sowie Erzeugung und Nachfrage auszugleichen, sind zudem leistungsfähige Speicherlösungen erforderlich. Die hierzu im Entwurf der EnWG-Novelle vorgesehenen Regelungen gehen aus unserer Sicht nicht weit genug. Es muss langfristig verhindert werden, dass gespeicherter Strom doppelt mit Entgelten belastet wird - einmal bei der Einspeisung in den Speicher und ein zweites Mal bei der späteren Nutzung durch den Stromkunden. Notwendig ist deshalb eine unbefristete Entgeltbefreiung für die Energie, die Speicher aus dem Stromnetz beziehen und die sie zeitlich verzögert wieder in das Netz einspeisen.

Auch beim Thema „Nutzen statt Abregeln“ ist die im Entwurf der EnWG-Novelle vorgeschlagene Regelung nicht ausreichend. So können zuschaltbare Lasten beispielsweise Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen nutzen, die sonst aufgrund von Netzengpässen hätten abgeregelt werden müssen. Im ehemaligen Netzausbaugebiet und auf der Übertragungsnetzebene wird diese Maßnahme schon erfolgreich umgesetzt. Sie sollte jedoch auch auf andere Regionen und Netzebenen mit dauerhaftem Bedarf an „negativer Redispatch-Leistung“ ausgeweitet werden. Zudem wäre eine Fortführung dieser Regelung bis mindestens 2030 sehr wichtig, um auch langfristig mehr Energie aus Erneuerbaren Energien nutzen zu können.“

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